AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juni 2021 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Annahmeverzugslohnanspruch bei pandemiebedingter Schließung eines Betriebs? Durch die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes mittels „Corona-Verordnung“ angeordnete Schließung eines Tanzclubs (hier mit einer Tanzfläche von nur 20 qm und einem Gastraum von nur 48 qm) realisiert sich gerade das aufgrund dieses Geschäftsmodells bestehende besondere Infektionsrisiko - und damit das Betriebsrisiko i.S.d. § 615 S. 3 BGB -, denn Sinn und Zweck der ... |
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Prozessbeschäftigung und die spätere gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses Fordert der Arbeitgeber unmittelbar nach Stattgabe der Kündigungsschutzklage und Verurteilung zu vorläufigen Weiterbeschäftigung den Arbeitnehmer auf, die Arbeit wieder aufzunehmen, will er regelmäßig nur seiner Verpflichtung aus dem Urteil nachkommen. Ohne weitere Anhaltspunkte kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber mit der tatsächlichen ... |
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Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Tod des Arbeitgebers? Wird der Arbeitsvertrag einer Pflegekraft auf den Tod des Arbeitgebers befristet, der die Pflegekraft selbst zur eigenen Versorgung eingestellt hat, weil er pflegebedürftig und querschnittsgelähmt ist, so kann dies aus dem sachlichen Grund der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein. ... |
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Wie weit reicht der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit? Das objektive Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von einem dritten Ort steht bei einer entsprechenden subjektiven Handlungstendenz unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung, ohne dass es auf einen Angemessenheitsvergleich mit der üblichen Wegstrecke, den Zweck des Aufenthalts am dritten Ort, ... |
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Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95 Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. Bei uns erhalten Sie einen ➠ Kündigungscheck zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt. schriftlich per E-Mail oder in Form eines persönlichen Telefongesprächs. |
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Schwerbehindertenschutz Ziel und Grundlage Ziel des Schwerbehindertenschutzes ist es, Schwerbehinderten die Eingliederung in das Arbeitsleben zu erleichtern und dieser Gruppe Arbeitsplätze zu verschaffen, die sie ansonsten aufgrund ihrer Behinderung(en) in Konkurrenz mit gesunden Arbeitnehmern nicht erhalten würden. Grundlage des Schwerbehindertenschutzes sind die Bestimmungen des SGB IX. Der Schutz vor Benachteiligung wird durch eine bewusste Bevorzugung gegenüber anderen Arbeitnehmern umgesetzt. Der Schutz greift ein, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt. Behinderte mit einem Grad der Behinderung über 30% müssen nicht, sollen jedoch gleichgestellt werden. Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Muss ein Betrieb Schwerbehinderte einstellen? Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen Schwerbehinderte einstellen. Der Arbeitgeber hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob er einen freien Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten besetzen kann (§ 71 Abs. 1 SGB IX). Generell müssen auf 5 % der Jahresarbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigt werden. Sich bei der Berechnung ergebende Bruchteile von 0,5 sind gemäß § 74 Abs. 2 SGB IX aufzurunden. Genügt ein Arbeitgeber dieser Einstellungspflicht nicht, ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 59,95 incl. MwSt. |
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