Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Arbeitsrecht Dezember 2023 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Weihnachtsgeld: Wann liegt betriebliche Übung vor? Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, ... |
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Mitbestimmungsrecht bei Dienstwagen-Privatnutzung Räumt der Arbeitgeber Arbeitnehmern die Privatnutzung von zur Verfügung gestellten Dienstwägen ein, sind Einzelheiten hierfür dann mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wenn der Arbeitgeber die mit der Überlassung verbundenen Kosten nicht vollständig weitergibt. ... |
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Anspruch auf Urlaubsabgeltung trotz Vergleich mit Erledigungserklausel im Kündigungsschutzverfahren Die in einem gerichtlichen Vergleich enthaltene Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung ordnungsgemäß unter Zugrundelegung eines bestimmten Bruttomonatsgehalts abzurechnen ist und der sich ergebende Nettobetrag auszuzahlen ist, ... |
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Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit Schlägen? Eine ernstliche Drohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben ua. von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen und/oder deren Verwandten, für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, kommt „an sich“ als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht (BAG, 29.06.2017 - Az: 2 AZR 47/16). ... |
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Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95 Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. Bei uns erhalten Sie einen ➠ Kündigungscheck zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt. schriftlich per E-Mail oder in Form eines persönlichen Telefongesprächs. |
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Wann muss man das Weihnachtsgeld zurückzahlen? Das Weihnachtsgeld ist eine langjährige Tradition in vielen deutschen Unternehmen. Es dient oft als zusätzliche Vergütung für die Arbeitnehmer, um ihre harte Arbeit und Loyalität zum Unternehmen zu honorieren. Allerdings kann die Frage nach der Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei (vorzeitiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Unsicherheiten führen. Die Basis: Arbeits- oder Tarifvertragliche Regelungen Die Frage, ob ein Arbeitnehmer das erhaltene Weihnachtsgeld bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein entscheidender Aspekt ist die vertragliche Grundlage. Arbeits- oder Tarifverträge können spezifische Regelungen zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld enthalten. In der Regel erfolgt hierzu eine Stichtagsregelung, die den Arbeitnehmer im Anschluss an die Zahlung an den Arbeitgeber binden soll und zu einer vollständigen oder teilweisen Rückzahlung verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem entsprechenden Stichtag beendet wird. Besteht keine Stichtagsregelung und wurde das Weihnachtsgeld uneingeschränkt zugesagt, kann man in der Regel davon ausgehen, dass das Weihnachtsgeld in vollem Umfang zu zahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht. Eine Rückzahlung kann der Arbeitgeber in diesem Fall nicht verlangen - egal, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis nach der Zahlung endet. Zweck des Weihnachtsgeldes entscheidet Ein wesentlicher Faktor, der die Zulässigkeit und Umfang einer Rückzahlungspflicht bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses beeinflusst, ist der Zweck des Weihnachtsgeldes. Handelt es sich um eine Anerkennung für geleistete Arbeit oder eine Belohnung für Betriebstreue? Diese Unterscheidung ist entscheidend. ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 64,95 incl. MwSt. |
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