AnwaltOnline - Arbeitsrecht Oktober 2021 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Anspruch auf gute Wünsche im Arbeitszeugnis? Eine Arbeitnehmerin, deren Leistung und Verhalten im Endzeugnis mit „gut“ bewertet worden ist, hat keinen Anspruch auf Bescheinigung des Bedauerns über ihr Ausscheiden, schon gar nicht auf die Steigerung „wir bedauern sehr“. Es besteht kein Anspruch darauf, dass (gute) Wünsche für die private Zukunft in die Schlussformel eines Endzeugnisses aufgenommen werden. ... |
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Zurverfügungstellung von Kopien personenbezogener Daten Der Informationsanspruch des Art. 15 Abs. 1 2. Halbs. DSGVO ist hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Antragsteller konkret mitteilt, welche Informationen er im Rahmen von lit. a bis h der Norm für welche Kategorie von personenbezogenen Daten begehrt. ... |
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Versetzung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer, der bei einer ausländischen Gesellschaft angestellt ist und dort seinen Dienstsitz hat, zum Leiter eines Teams bestellt wird, das sich (auch) aus Arbeitnehmern eines deutschen Betriebs zusammensetzt. ... |
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Illegale Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug Arbeitet eine Leiharbeitnehmerin, die von einem ausländischen Verleiher entsandt wurde, in Deutschland für den Entleiher, so gilt für die Rechtsbeziehungen zwischen der Leiharbeitnehmerin und dem Entleiher gemäß Art. 8 Abs. 2 VO EG 593/2008 (Rom I) deutsches Recht. Eine Arbeitnehmerüberlassung kann sich auch aus den mit dem Verleiher ... |
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Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95 Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. Bei uns erhalten Sie einen ➠ Kündigungscheck zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt. schriftlich per E-Mail oder in Form eines persönlichen Telefongesprächs. |
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Arbeitsvertrag und Beförderung Beförderung setzt Änderung des Arbeitsvertrags voraus Wenn einem Arbeitnehmer im Wege einer innerbetrieblichen Beförderung auf Dauer eine höherwertige Tätigkeit mit höherer Entlohnung übertragen wird, so setzt dies eine Änderung des ursprünglichen Arbeitsvertrags voraus; es handelt sich also nicht nur um eine dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegende Maßnahme (LAG Hamm, 10.11.2004 - Az: 15 Sa 1035/04). Zwar sind auch mündlich abgeschlossene Arbeitsverträge und mündliche Änderungen schriftlicher Arbeitsverträge gültig. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BAG selbst dann, wenn der ursprüngliche schriftliche Arbeitsvertrag eine sogenannte Schriftformklausel enthält, mit der mündliche Vertragsänderungen für unwirksam erklärt werden. Eine vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung aufgestellte doppelte Schriftformklausel kann beim Arbeitnehmer den Eindruck erwecken, jede spätere vom Vertrag abweichende mündliche Abrede sei gemäß § 125 Satz 2 BGB nichtig. Das entspricht nicht der wahren Rechtslage. Denn gemäß § 305b BGB haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Prinzip des Vorrangs (mündlicher) individueller Vertragsabreden setzt sich auch gegenüber doppelten Schriftformklauseln durch. (BAG, 20.05.2008 - Az: 9 AZR 382/07). Daher wird auch durch mündlich vereinbarte Vertragsänderung eine Beförderung Inhalt des aktuellen Arbeitsvertrags. Beförderung erfordert schriftlichen Nachweis! Der Inhalt des Arbeitsvertrages bestimmt sich nach dem Nachweisgesetz für Arbeitsverträge (NachwG). Gemäß § 2 NachwG muss der Arbeitgeber nach dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses den wesentlichen Inhalt des Arbeitsvertrags schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und sie dem Arbeitgeber aushändigen. Die Niederschrift muss auch eine Tätigkeitsbeschreibung sowie Angaben zum Arbeitsentgelt enthalten. Gemäß § 3 NachwG gilt dasselbe, wenn sich ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 59,95 incl. MwSt. |
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