AnwaltOnline - Betreuungsrecht August 2021 ISSN: 1511-8967 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Überzeugungsversuch vor einer Zwangs-Covid-19-Impfung Vor dem Antrag auf Genehmigung der ärztlichen Zwangsmaßnahme - im vorliegenden Fall einer Covid-19-Impfung - muss ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betroffenen von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. ... |
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Zivilrechtliches Unterbringungsrecht Kann eine Anhörung des Betroffenen vor Erlass einer einstweiligen Unterbringungsanordnung wegen Gefahr in Verzug nicht erfolgen, so ist die Anhörung unverzüglich nachzuholen. Geschieht dies nicht, so verletzt der Unterbringungsbeschluss den Betroffenen in seinem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG. ... |
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Umzug in ein anderes Heim: Wem steht das Gesamtheimentgelt zu? Die Bestimmung des § 87a Abs. 1 Satz 1 SGB XI statuiert eine taggenaue Abrechnung des Gesamtheimentgeltes. Sofern ein Pflegebedürftiger in ein anderes Heim umzieht, steht das Gesamtheimentgelt für den Tag der Entlassung dem neuen, aufnehmenden Pflegeheim zu, sofern der Tag der Aufnahme und der Tag der ... |
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Abweichung bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten Gemäß § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB ist grundsätzlich die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Ein solcher Vorschlag, der Ausfluss des grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts ist, erfordert weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit. Vielmehr genügt, dass der ... |
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht ... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht. |
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Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen. |
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Vorsicht bei Schenkungen durch oder für einen Betreuten! Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Betreuter seinem Ehegatten oder Kind, der/das als Betreuer eingesetzt ist, eine Schenkung machen darf und wie dies rechtlich einwandfrei möglich ist. Aber auch Schenkungen des Betreuten oder Schenkungen des Betreuers aus dem Vermögen an andere Personen sind ein häufig auftretender Streifpunkt. Darf der Betreuer eine Schenkung für den Betreuten vornehmen? Dem Betreuer ist es gesetzlich verwehrt, aus dem Vermögen des Betreuten Schenkungen zu machen (§ 1804 BGB). Dies gilt erst recht bei Schenkungen, die der Betreute als gesetzlicher Vertreter des Betreuten an sich selbst vornehmen möchte, da hier zusätzlich das Verbot der In-sich-Geschäfte nach § 181 BGB zum Tragen kommt. Auch die unentgeltliche Überlassung von Grundbesitz an künftige Erben des Betreuten ist nicht zulässig – auch nicht zur Steuereinsparung (BayObLG, 24.05.1996 – Az: 3Z BR 104/96). Selbst ein Schenkungsversprechen, das über den Tod hinaus wirken soll, unterliegt diesem Verbot (BGH, 02.10.2019 – Az: XII ZB 164/19). Verstößt der Betreuer gegen das Schenkungsverbot, so ist diese nichtig. Auch eine Genehmigung einer solchen Schenkung durch das Betreuungsgericht scheidet aus. Die Schenkung ist zurückzufordern. Zu beachten ist, dass der Betreuer in einem solchen Fall haftet und auch strafrechtlich wegen Untreue belangt werden kann. Einzige Ausnahme sind sogenannte Pflicht- und Anstandsschenkungen und Gelegenheitsgeschenke, sofern ... |
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