AnwaltOnline - Mietrecht April 2020 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
---|
|
---|
|
Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems: ✉ Rechtsberatung per Email - ✆ Premium Telefonberatung - ✆ WhatsApp-Beratung Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
---|
|
---|
|
Hundehaltung in der Wohneigentumsanlage nur mit Mehrheitsbeschluss? Die Parteien stritten vorliegend um einen WEG-Beschluss über die Zulässigkeit von Hundehaltung. Dieser lautete wie folgt: „Die bestehende Hausordnung wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert/ergänzt: Die Hundehaltung wird nur durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gestattet. Die übrigen Bestimmungen der Hausordnung bleiben weiterhin für alle Miteigentümer verbindlich. ... |
---|
|
---|
|
Anspruch auf Maklercourtage bei bestehendem Maklervertrag Der Entgeltanspruch des Wohnungsvermittlers nach § 2 Abs. 1 WoVermittG setzt den Abschluss eines wirksamen Maklervertrags zwischen dem Wohnungsvermittler und seinem Kunden nach § 652 Abs. 1 BGB voraus. Ein Vormieter, der vom Vermieter die Erlaubnis bekommen hat, sich selbst um einen Nachmieter zu kümmern, ... |
---|
|
---|
|
Fristlose Kündigung wegen Gesundheitszustands des Mieters? Ein Mieter ist nicht zur fristlosen Kündigung seines Mietvertrags berechtigt, wenn er die Wohnung aufgrund seines Gesundheitszustands nicht mehr nutzen kann. Eine außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB kann nur auf Umstände gestützt werden, die in der Person oder im Risikobereich des Kündigungsgegners begründet sind. ... |
---|
|
---|
|
Mietminderung wegen Klopfgeräuschen in der Heizung? Die Parteien stritten im vorliegenden Fall um eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung. Der Mieter hatte behauptet, in der Mietwohnung seien erhebliche Klopfgeräusche in der Heizungsanlage bzw. den in der Wand verlaufenden Heizungsrohren aufgetreten, die in unregelmäßigen Abständen im Badezimmer, im Kinderzimmer und vor allem im Schlafzimmer zu hören seien - zwar während der Heizperiode, aber unabhängig davon, ob die Heizung angestellt sei oder nicht. ... |
---|
|
---|
|
Update Mietspiegel-Programm Unser Mietspiegel-Programm mit Mietspiegeldaten von gut 700 Städten und Gemeinden wurde aktualisiert und kann auf unserer Webseite kostenfrei heruntergeladen werden. |
---|
|
---|
|
Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
---|
|
---|
|
Verbot einer Untervermietung Ohne die Erlaubnis des Vermieters ist die Untervermietung nicht erlaubt. Eine unerlaubte Untervermietung kann den Vermieter ggf. sogar zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigten. Damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt, sollte diese Anfrage schriftlich gestellt und beantwortet werden. Grundsätzlich sind bei der sich direkt an diese Notwendigkeit ergebenden Frage, ob der Vermieter eine Untervermietung verbieten darf oder nicht, zwei unterschiedliche Situationen zu unterscheiden. Untervermietung der kompletten Wohnung Will der Mieter die komplette Wohnung untervermieten, so gilt grundsätzlich, dass der Mieter darauf kein Anrecht hat. Verweigert der Vermieter seine Erlaubnis hierzu, so muss sich der Mieter danach richten oder eben die ordentliche Kündigung seines Mietverhältnisses in Betracht ziehen. Untervermietung eines Teils der Wohnung Soll lediglich ein Teil der Wohnung untervermietet werden, will also der Mieter mindestens einen Raum für sich selbst behalten, so hat der Gesetzgeber geregelt, ob ein Anspruch auf Untervermietung besteht. Besteht ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 553 Abs. 1 BGB, dann hat der Mieter einen Anspruch auf eine Untervermietungserlaubnis. Dieser Anspruch auf (Teil)- Untervermietung ist einklagbar. Der Anspruch ist jedoch nicht auf eine generelle Erlaubnis, sondern auf einen bestimmten Untermieter gerichtet. Der Vermieter muss dem Begehren des Mieters jedoch nicht stattgeben, ... |
---|
|
---|
|
Wenn die Miete wegen der Corona-Pandemie nicht mehr gezahlt werden kann Die Auswirkungen der Corona-Pandemie greifen in alle Lebensbereiche ein. Fallen Einnahmen weg, stellt sich die Frage wie mit dem Geld zu haushalten ist – schlimmstenfalls müssen Betroffene sich entscheiden welche Rechnungen bezahlt werden können und welche nicht. Die Miete als eine der größeren Haushaltsposten ist hiervon nicht ausgenommen. Die Gesetzeslage ist betroffenen Mietern im Moment noch keine Hilfe. Der Mieter ist verpflichtet, den bestehenden Vertrag zu erfüllen und die Miete vereinbarungsgemäß zu bezahlen. Der Vermieter hat jedoch die Möglichkeit, dem Mieter mit einer Sondervereinbarung entgegenzukommen. Es ist Betroffenen daher dringen anzuraten, sich bei einem drohenden Zahlungsverzug vorab mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen um in dieser Ausnahmesituation eine Lösung zu finden. Ohne Vereinbarung mit dem Vermieter keine Miete zahlen? Mietzahlungen einfach auszusetzen ist keine Lösung. Zahlt ein Mieter nicht, droht die ordentliche Kündigung ... |
---|
|
---|
|
Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
---|
|
---|
|
Haftungsausschluss Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden. |
---|
|
---|
| |