AnwaltOnline - Mietrecht Mai 2020 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems: ✉ Rechtsberatung per Email - ✆ Premium Telefonberatung - ✆ WhatsApp-Beratung Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Eigenbedarf auch für entfernten Verwandten? Im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB für einen entfernten Verwandten (hier Großneffe), bedarf es einer engen sozialen Verbundenheit, aus der sich eine moralische Verpflichtung des Vermieters etwa zur Gewährung von Unterhalt oder sonstigen Fürsorge ergeben muss, damit eine Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt sein kann. ... |
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Feuchtigkeit im Keller als Sachmangel? Nach der Rechtsprechung des Senats begründet bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, namentlich darauf, ... |
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Gartenpflegekosten für öffentlich zugängliche Gemeinschaftsflächen gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung! Vermieter können Gartenpflegekosten für öffentlich zugängliche Gemeinschaftsflächen nicht über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen. Maßgeblich ist hierbei nicht der förmliche Widmungsakt sondern das tatsächliche Gesamtbild. Vorliegend handelte es sich um ein „Stadtquartier“, bei dem sich auf dem Gelände ... |
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Abrechnung nach Wohnfläche statt nach Verbrauch: Kürzung des Abrechnungsbetrags um 15% Die Frage, ob eine Abrechnung bezüglich der nach einheitlichem Umlageschlüssel abgerechneten Kosten für Wasser, Abwasser und Entwässerung aus formellen Gründen unwirksam ist, wenn sie in einer Position zusammengefasst ist, ist nicht grundsätzlicher Natur. Sie lässt sich vielmehr anhand der Rechtsprechung des Senats ... |
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Update Mietspiegel-Programm Unser Mietspiegel-Programm mit Mietspiegeldaten von gut 700 Städten und Gemeinden wurde aktualisiert und kann auf unserer Webseite kostenfrei heruntergeladen werden. |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Welche Rechte hat der Mieter, wenn der Vermieter zu spät abrechnet? Gemäß § 556 Abs. 3 S. 2 BGB hat der Vermieter dem Mieter die Abrechnung über die Nebenkosten spätestens bis zum Ablauf des 12. Monates nach Ablauf der Abrechnungsperiode mitzuteilen. Der Abrechnungszeitraum ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den bisherigen Abrechnungen. Auch wenn das Kalenderjahr durchaus üblich ist, so ist auch ein anderer Zeitraum zulässig. Er darf aber nicht mehr als zwölf Monate betragen. Verspätete Zustellung der Abrechnung Die Rechtslage bei verspäteter Zustellung ist eindeutig: die Abrechnung ist spätestens bis zum Ablauf des 12. Monates nach Ablauf der Abrechnungsperiode mitzuteilen Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Nachforderung nicht zu vertreten. Dafür, dass die Zustellung rechtzeitig erfolgt ist, ist der Vermieter beweispflichtig. Der Vermieter kann hier auch nicht „tricksen“ und beispielsweise eine ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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