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AnwaltOnline - Mietrecht Juni 2024

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

 

Rechtfertigt unterlassene Mülltrennung die fristlose Kündigung des Mietvertrags?

Unterlassene Mülltrennung in acht Fällen ohne erhebliche negative Auswirkungen auf die Mietsache, andere Mieter oder die Vermieterin rechtfertigen weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies beruht auf einer Abwägung des Interesses des Mieters an dem Fortbestand ...

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Eigenbedarfskündigung einer umgewandelten Eigentumswohnung zugunsten eines Familienangehörigen in Berlin

„Familienangehörige“ im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sind nur Personen, für die das Prozessrecht mit Rücksicht auf die persönliche Beziehung zur Vermieterin ein Zeugnisverweigerungsrecht vorsieht, § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO. Darauf, ob ein besonders enges persönliches Band zwischen der Vermieterin und der Bedarfsperson besteht, kommt es nicht an. ...

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Gehören die Kosten für die Gasdichtigkeitsprüfung in die Betriebskostenabrechnung?

Die Vermieter sind aufgrund der Vereinbarung über die Übernahme der Betriebskosten berechtigt, von den Mietern die anteiligen Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gaszuleitungen zu fordern, weil diese Betriebskosten im Sinne ...

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Rückerhalt des Mietobjekts mit Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten?

Erhält der Vermieter den Besitz an dem Mietobjekt durch Einwurf der Schlüssel in seinen Briefkasten zurück und behält der Vermieter diese Schlüssel dann, beginnt die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB mit Kenntnis des Vermieters von dem Schlüsseleinwurf auch dann zu laufen, wenn das Mietverhältnis noch ...

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen

Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit

 

Das Thema des Monats

 

Wann können Mieter und Vermieter fristlos kündigen?

Die fristlose Kündigung stellt eine außerordentliche Form der Beendigung des Mietverhältnisses dar. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der eine gesetzlich vorgeschriebene Frist eingehalten werden muss, ermöglicht die fristlose Kündigung eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Sowohl Mieter als auch Vermieter können unter bestimmten Umständen zur fristlosen Kündigung berechtigt sein, wenn ein wichtiger Grund für diese vorliegt. Die rechtlichen Grundlagen für die fristlose Kündigung finden sich primär in den §§ 543, 569 BGB.

Fristlose Kündigung des Mieters

Der Mieter ist zur fristlosen Kündigung dann berechtigt, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Dies ist in der Praxis dann der Fall, wenn die Wohnung praktisch nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden kann (z.B. wegen Gesundheitsgefährdung, Unmöglichkeit der vereinbarten Nutzung oder schwerwiegender Mängel) und der Mieter diese Umstände nicht verantworten bzw. er diese nicht herbeigeführt hat. Aber auch das unerlaubte Betreten der Mietsache sowie arglistige Täuschung durch den Vermieter können den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Vorher ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen, damit dieser bestehende Mängel beseitigen kann. Alternativ kann eine Abmahnung ausgesprochen werden Dieses ist entbehrlich, wenn klar ist, dass der Mangel nicht beseitigt werden kann, der Vermieter sich einer Abhilfe verweigert oder wenn die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist..

Fristlose Kündigung des Vermieters

Nutzt der Mieter die Mietsache vertragswidrig verletzt er hierbei die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße, so kann der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt sein (z.B. unbefugte Untervermietung, Überbelegung, schwere Verstöße gegen die Hausordnung, unerlaubte bauliche Veränderungen, Gefährdung der Mietsache).

Darüber hinaus ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ...

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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

 

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