Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Mietrecht Juni 2025 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen und die Schonfristzahlung Eine Zahlung von Mietrückständen innerhalb der Schonfrist, führt zur Unwirksamkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung, nicht aber zugleich auf die wegen der Mietzahlungsrückstände erklärte ordentliche Kündigung. Auch wenn damit die Zahlung innerhalb der Schonfrist nur begrenzte Bedeutung ... |
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Wenn der Mieter die Mängelbeseitigung verhindert ... Nach der einschlägigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 13.05.2015 - Az: XII ZR 65/14) soll der Mieter, der unberechtigt die Mangelbeseitigung durch den Vermieter verhindert, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gem. § 242 BGB sich erst ab diesem Zeitpunkt nicht ... |
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Bei Wasserschaden im Bad kann die Miete um 40% gemindert werden! Ist es im Bad der Mieter zu einem Wasserschaden gekommen, der dazu geführt hat, dass mehrere Wände, unter anderem auch die zum Schlafzimmer, durchfeuchtet wurden und Schimmel auftrat, so stellt dies einen nicht unerheblichen Mangel der Mietsache dar. ... |
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Bei berechtigtem Interesse kann der Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen! Gemäß § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil des Wohnraumes einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen (Untervermietung), wenn für ihn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse hieran entsteht Dies gilt nach Satz 2 der Vorschrift nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, ... |
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Außenbeleuchtung: Was ist zulässig – und wann wird sie zum Problem? Die Beleuchtung von Hauseingängen, Zufahrten oder Gehwegen ist im Interesse aller Bewohner sinnvoll. Doch was gilt, wenn die Außenbeleuchtung dauerhaft brennt? Ist das noch zulässig oder bereits ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann? Und wer darf über die Beleuchtung entscheiden? Beleuchtung als Teil der Verkehrssicherungspflicht Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, durch eine ausreichende Beleuchtung der Außenanlagen für die Sicherheit auf dem Grundstück zu sorgen. Dies ergibt sich aus § 535 BGB („Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“) und der allgemeinen Pflicht zur Gefahrenabwehr. Eine Beleuchtung ist u.a. in den folgenden Bereichen zu gewährleisten:
Hauseingängen Gehwegen auf dem Grundstück Treppen im Außenbereich Müllplätzen Fahrradkeller Gemeinschaftskeller Waschküche Die Pflicht zur ausreichenden Beleuchtung des Zugangs zum Grundstück beginnt regelmäßig dann, wenn mit dem Einsetzen des „allgemeinen Verkehrs“ - also bei Grundstückszugängen grundsätzlich nicht vor 07:00 morgens - gerechnet werden kann (OLG Celle, 22.12.2003 - Az: 9 U 192/03). Ist ein Dauerbetrieb der Beleuchtung erlaubt? Ein Dauerbetrieb der Außenbeleuchtung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich und kann sogar zu einem mietrechtlichen Problem werden - insbesondere dann, wenn das Licht so hell ist, dass es in Wohn- oder Schlafräume hineinleuchtet und den Mieter in seiner Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Kommt es beispielsweise aufgrund einer Dauerbeleuchtung im Treppenhaus zu permanentem Lichteinfall in die Wohnungen, ist der Vermieter zur Installation eines Zeitrelais für die Treppenhausbeleuchtung verpflichtet (VG Frankfurt/Main, 29.01.2021 - Az: 8 L 3058/20.F), wobei die per Zeitschalter geregelte Beleuchtung auch nicht zu kurz eingestellt werden darf (OLG Koblenz, 12.10.1995 - Az: 5 U 324/95). Auch der Wunsch einzelner Personen nach „ständiger Helligkeit“ rechtfertigt keine Rund-um-die-Uhr-Beleuchtung - selbst dann nicht, wenn hierdurch keine Beeinträchtigung erfolgen würde. Denn dies würde in der Regel bereits dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz widersprechen. Moderne Anlagen verfügen daher in aller Regel über Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren oder Dämmerungssensoren. So wird sichergestellt, ... |
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