Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Mietrecht März 2024 ISSN: 1619-7143 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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„Fiktive“ Schadensbemessung im Mietrecht Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Schadensersatzansprüche statt der Leistung im Mietrecht auch mit den für die Instandsetzung oder -haltung oder für den Rückbau der Mietsache erforderlichen aber (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven“) Kosten bemessen werden. ... |
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Bedrohung mit dem Tod kann die fristlose Kündigung rechtfertigen Bedroht im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Mietparteien der Mieter den Vermieter mit dem Tode und fordert zugleich Dritte auf, ihm ein Messer zu bringen, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Ob und in welchem Umfang es ... |
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Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter Im Falle einer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter besteht ein Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung in Höhe der „Marktmiete“, d.h. derjenigen Miete, die im Falle einer Neuvermietung erzielt werden kann. Die konkrete Höhe dieser „Marktmiete“ kann im Zweifel durch das Gericht auch ... |
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Wann ist im Mietrecht eine Verdachtskündigung zulässig? Eine Verdachtskündigung ist im Einzelfall auch bei einem Mietverhältnis zulässig (vergleiche OLG Frankfurt, 31.03.2021 - Az: 2 U 13/20; LG Itzehoe, 20.07.2018 - Az: 9 S 70/17). Voraussetzung ist dort ebenso wie im für die Berechtigung der Kündigung herangezogenen § 648a BGB, dass dem kündigenden Teil ... |
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Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 54,95 incl. MwSt. Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler! Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist. ➠ Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit |
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Was muss der Mieter tun, wenn die Betriebskostenabrechnung unrichtig ist? Das Betriebskostenabrechnungen bzw. Nebenkostenabrechnungen fehleranfällig sind, ist eine weithin bekannte Tatsache. Die möglichen Fehlerquellen für Vermieter sind vielfältig und gerade nicht gewerblichen Vermietern unterlaufen häufig Fehler. Für den Mieter stellt sich in einem solchen Fall die Frage, wie bei konkreten Fehlern zu reagieren ist und ob eine eventuell geforderte Nachzahlung in der Folge möglicherweise hinfällig ist. Hierbei ist zu beachten, dass nicht jeder Fehler die gleichen Auswirkungen hat. Deswegen ist es wichtig, den Fehler korrekt einzuordnen, um dann richtig reagieren zu können. Bei der Art des Fehlers ist zunächst zwischen formellen und materiellen Fehlern zu unterscheiden. Im ersten Schritt prüft man auf formelle Fehler. Besteht die Abrechnung diese Prüfung, so ist auf materielle Fehler zu prüfen. Formelle Fehler in der Abrechnung Wurde eine formell fehlerhafte Abrechnung erstellt, so bedeutet dies, dass dem Mieter keine wirksame Abrechnung vorliegt. Dies ist rechtlich so zu behandeln, als ob überhaupt keine Abrechnung erstellt wurde. Der Mieter muss in diesem Fall keine Nachforderung zahlen und auch keine Fristen beachten. Denn der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung setzt die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nicht in Gang (BGH, 08.12.2010 - Az: VIII ZR 27/10). Ein Anspruch auf Nachzahlung ist erst dann fällig, wenn eine ordnungsgemäße Abrechnung erstellt wurde, welche eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Nach § 556 III 2 BGB muss der Vermieter nach Ablauf des vereinbarten Abrechnungszeitraumes abrechnen. Die Abrechnungsfrist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraumes und beträgt zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachforderungen mehr geltend machen. Für die fristgerechte Abrechnung ist der Zugang beim Mieter entscheidend. Eine Nebenkostenabrechnung ist unter anderen dann formell unwirksam, wenn
die Abrechnungsfrist versäumt wurde und dies vom Vermieter zu vertreten war der Abrechnungszeitraum fehlt oder falsch ist die nachvollziehbare Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben fehlt die Angabe und der Abzug der Vorauszahlungen fehlt die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels fehlt der Mieteranteil nicht berechnet wurde die Abrechnung unverständlich ist. Unverständliche Abrechnung Ist die Abrechnung in sich nicht verständlich, fehlen etwa Umlagenschlüssel oder ist nicht erkennbar, welche verschiedenen Kostenpositionen überhaupt angesetzt wurden, ist die Abrechnung als solche unwirksam. Der Mieter muss dann nicht zahlen, bevor er nicht eine ordnungsgemäße Abrechnung vom Vermieter erhalten hat. Maßstab ist ein durchschnittlich gebildeter Mieter. Dieser muss ... |
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅ Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen. Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 44,95 inkl. MwSt. ➠ Nebenkostenabrechnung prüfen lassen |
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