AnwaltOnline - Reiserecht Februar 2021 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Ungeziefer im Hotelbett: Haftet der Reiseveranstalter? Bettwanzen im Hotelbett berechtigen den Reisenden auch dann nicht zur Minderung des Reisepreises auf Null ab dem ersten Reisetag, wenn es zu Juckreiz und Schmerzen aufgrund von im Bett erlittenen Bissen kommt. Dennoch stellen die Bisse durch die Bettwanzen einen Reisemangel dar, der den ... |
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Ausgleichsansprüche wegen einer Flugannullierung und der Pilotenstreik Die Kläger machen gegen die Beklagte Ausgleichsansprüche nach Artikel 7 der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wegen einer Flugannullierung geltend. Die Kläger hatten für den 01.05.2019 einen Flug von München nach Oslo (FlugNr.: SK4760) gebucht. Ausführendes Luftfahrtunternehmen war die Beklagte. ... |
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Fluggesellschaft muss Währungsumrechnungsgebühren ausweisen! Wird der Preis für ein Flugticket auf der Buchungsseite der Fluggesellschaft in eine andere Währung umgerechnet, so sind die hierbei anfallenden Zusatzkosten offen auszuweisen. Die Luftverkehrsdienste-Richtlinie der Europäischen Union schreibt vor, dass bei ... |
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EU-Ausgleichsanspruch: sind auch außergerichtliche Anwaltskosten zu erstatten? Das ausführende Luftverkehrsunternehmen muss einem Fluggast, dem ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 FluggastrechteVO zusteht, grundsätzlich auch die Kosten für die vorgerichtliche Geltendmachung des Anspruchs durch einen Rechtsanwalt ersetzen, wenn es die ihm gemäß Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO obliegende Informationspflicht ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Änderung von im Reisevertrag enthaltenen Leistungen Änderungen von im Reisevertrag enthaltenen Leistungen müssen im Reisevertrag ausdrücklich und eindeutig vorgesehen sein (§ 651a BGB). Andernfalls ist die Reise vom Veranstalter so zu erbringen, wie diese reisevertraglich vereinbart wurde. Die einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem Reisevertrag oder dem Reisevertrag zugrunde gelegten Katalog. Was gilt für Änderungen der Reiseleistungen? Sind Änderungen vorgesehen, so gelten hierfür folgende Voraussetzungen: 1. Wird auf die Möglichkeit von Leistungsänderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Reisebedingungen) oder in einem Formularvertrag des Reiseveranstalters hingewiesen - dieser Fall liegt meistens vor - muss die Änderung der vereinbarten Leistung für den Reisenden zumutbar sein. Beispiele für zumutbare Leistungsänderungen:
Änderung der Richtung einer Rundreise Hotelwechsel in ein benachbartes gleichwertiges oder höherwertiges Objekt Beispiele für unzumutbare Leistungsänderungen: Charter- statt Linienflug Wechsel der Fluglinie Austausch des Zielortes Anreise mit Bahn statt Flugzeug allg. Änderung der Art der Beförderung i.d.R. Änderungen einer oder mehrerer wesentlicher Reiseleistungen 2. Hat der Veranstalter einen Reiseprospekt herausgegeben, muss darin auf mögliche Leistungsänderungen hingewiesen werden. Ansonsten muss der ... |
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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt. Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Sie haben hier in Deutschland Ihre Reise gebucht, dann kann man auch erwarten, dass Sie diese ohne Schaden und ohne Mängel überstehen. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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