AnwaltOnline - Reiserecht März 2020 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Hotel direkt am Strand muss auch tatsächlich Meerzugang haben Im zu entscheidenden Fall hatte der Reiseveranstalter im Katalog ein Hotel mit „direkt am Strand gelegen“ und „erste Strandlage“ beworben. In einem solchen Fall darf der Reisende erwarten, dass in unmittelbarer Nähe des Hotels ein Meerzugang und eine Möglichkeit zum Schwimmen besteht. Andernfalls ... |
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Besetzungsänderung einer Opernaufführung begründet keinen Rückzahlungsanspruch des Reisepreises Im vorliegenden Fall ging es um das Angebot eines Reiseveranstalters für eine sogenannte „Klassik-Reise“. Hierbei wurden den Reisenden Konzerte bzw. Opernveranstaltungen angeboten. Die AGB des Veranstalters sahen vor, dass eine Besetzungsänderung nicht zur ... |
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Flugverspätung wegen Mäusen: Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung? Im zu entscheidenden Fall kamen die Passagiere erst mit einer Verspätung von gut 24 Stunden am Zielort an. Der Grund für die Verzögerung lag darin, dass das Flugzeug auf Mäusebefall untersucht werden musste. Dies nahm mehrere Stunden in Anspruch, so dass die Passagiere letztendlich auf einen Flug am Folgetag umgebucht wurden. ... |
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Informationspflicht über Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Nach § 5 Nr.1 BGBInfoV ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgibt, über Pass- und Visumerfordernisse zu unterrichten, insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente. Diese Verpflichtung bezieht sich auf die Erfordernisse für Angehörige des ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Hotelstornierung aufgrund des Corona-Virus? Viele Reisende überlegen sich aufgrund der sich immer weiter ausbreitenden Corona-Virus Infektionen, ob Reisen und Hotelaufenthalte nicht doch besser abgesagt oder verschoben werden sollten. Hinzu kommen Absagen für Messen und Großveranstaltungen - denn auch hier schleicht sich bei so manchen Besucher ein mulmiges Gefühl ein. Hinzu kommen die verschärften behördlichen Auflagen, die bereits zur Absage der ITB Berlin 2020 geführt haben. Was wird in solchen Situationen aus der Hotelbuchung? Hier wird es vermehrt zu Stornierungswünschen kommen. Bei einer Stornierung hinsichtlich einer Hotelbuchung sind unterschiedliche Situationen denkbar. Hotelstornierung wegen Erkrankung des Gastes Erfolgt eine Hotelstornierung, weil der Gast erkrankt ist, so bedeutet dies nicht, dass der Zahlungsanspruch des Hotels entfällt. Das Hotel hat weiterhin Anspruch auf die vereinbarten Übernachtungskosten, wobei jedoch ersparte Aufwendungen abzuziehen sind. Hotelstornierung wegen abgesagter Großveranstaltung Die Absage einer Großveranstaltung wie ... |
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Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit War eine Reise erheblich beeinträchtigt, wofür regelmäßig eine Mängelquote von etwa 40% oder mehr ein guter Indikator ist, so kann der Reisende wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (§ 651n Abs. 2 BGB; ehemals: § 651 f Abs. 2 BGB a.F.) eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Es muss jedoch keine starre Gesamtminderungsquote erreicht werden. Auch deutlich unter der früheren 50%-Grenze liegende Minderungswerte können für eine erhebliche Beeinträchtigung ausreichen (EuGH, 12.03.2002 – Az: C-168/00; LG Duisburg, 24.09.2009 – Az: 12 S 154/08). Der BGH hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn an einzelnen Reisetagen so erhebliche Mängel vorliegen, dass der Vertragszweck weitgehend verfehlt wird (BGH, 21.11.2017 – Az: X ZR 111/16). Gleiches gilt für den Fall, dass die Reise vereitelt wurde, also gar nicht angetreten werden konnte oder aber sofort vor Ort abgebrochen werden musste. Es handelt sich bei der Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Reisezeit um eine Entschädigung für immaterielle Schäden. Dieser Anspruch besteht neben dem Anspruch auf Ersatz für materielle Schäden wie beispielsweise einen Minderungsanspruch. Damit ein Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit überhaupt möglich ist, muss es sich um eine Pauschalreise handeln. Bei einer selbst organisierten Reise kommt ein solcher Anspruch nicht in Betracht. Weiterhin muss es sich um vom Reisenden fristgerecht angezeigte erhebliche Reisemängel oder eine Vereitelung der Reise handeln und ein Verschulden des Reiseveranstalters vorliegen. Bei außergewöhnlichen Umständen oder bei Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos entsteht kein Anspruch des Reisenden. Eine Entschädigung ist demnach möglich, wenn die Reise gar nicht angetreten oder direkt zu Beginn abgebrochen wurde und der Grund hierfür nicht in der Person des Reisenden lag. Typische Fälle sind beispielsweise ein ersatzlose gestrichener Hinflug, ein nicht fertiggestelltes Hotel oder die ungerechtfertigte Kündigung durch den Veranstalter – z.B. wegen einer Überbuchung. Anspruchsgeltendmachung Eine Entschädigung kann von jedem betroffenen Pauschalreisenden verlangt ... |
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Hotelcheck - Für Mängel und Haftungsfragen ab € 49,95 incl. MwSt. Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Sie haben hier in Deutschland Ihre Reise gebucht, dann kann man auch erwarten, dass Sie diese ohne Schaden und ohne Mängel überstehen. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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