Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Reiserecht April 2025 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Ausgleichszahlungsanspruch, wenn der Fluggast es nicht in den Sicherheitsbereich schafft? Im vorliegenden Fall schaffte es ein Fluggast trotz rechtzeitigem Erscheinens am Flughafen nicht einmal in den Sicherheitsbereich. Die Beförderung auf dem gebuchten Flug wurde ihm in der Folge verweigert. In einem solchen Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten sowie ein Ausgleichsanspruch nach Art. 4 Abs. 3 i. V. m. Art. 8 Abs. 1 lit. a sowie Art. 7 Abs. VO (EG) 261/2004 wegen ... |
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Wird keine Ersatzbeförderung angeboten, kann direkt ein Ersatzflug gebucht werden! Nach der Rechtsprechung des EuGH (Az: C-74/19; C-264/20) trifft das ausführende Luftfahrtunternehmen die Verpflichtung, die Beförderung der Fluggäste eines annullierten oder verspäteten Fluges auf einem direkten oder indirekten Flug des eigenen oder eines anderen Luftfahrtunternehmens zu prüfen. Dabei ist das Luftfahrtunternehmen nicht in der Pflicht, ... |
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Beförderungsanspruch als Insolvenzforderung Nimmt ein Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Luftfahrtunternehmens die Umbuchung eines bereits vor der Eröffnung gebuchten Flugs vor, bleibt der geänderte Beförderungsanspruch Insolvenzforderung. ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Anzahlung auf den Reisepreis bei Pauschalreisen: Was Reisende wirklich zahlen müssen Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung auf den Gesamtpreis der Pauschalreise, die in der Regel vor der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung geleistet wird. Sie dient dem Reiseveranstalter als finanzielle Sicherheit und kann vertraglich festgelegt sein. Im Reiserecht stellt die Anzahlung einen Teilbetrag des Reisepreises dar, den der Reisende vor Reisebeginn entrichtet. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für die Anzahlung? Nach den Bestimmungen des BGB wird der Reisepreis eigentlich erst am Ende der Reise fällig. Eine Anzahlung auf den Reisepreis kann also vom Reisenden nur dann verlangt werden, wenn dies gesondert vereinbart ist, was üblicherweise in den AGB geschieht. § 651t BGB regelt die Details wie folgt: Der Reiseveranstalter darf Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn 1. ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht oder, in den Fällen des § 651s, der Reiseveranstalter nach § 651s Sicherheit leistet und 2. dem Reisenden klar, verständlich und in hervorgehobener Weise Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers oder, in den Fällen des § 651s, Name und Kontaktdaten der Einrichtung, die den Insolvenzschutz bietet, sowie gegebenenfalls der Name und die Kontaktdaten der von dem betreffenden Staat benannten zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt wurden. Bei Pauschalreisen kann eine vereinbarte Anzahlung also erst nach vorheriger Übergabe eines Sicherungsscheines gefordert werden - wird kein Sicherungsschein ausgehändigt, muss der gesamte Reisepreis erst nach Ende der Reise entrichtet werden. Wie hoch darf die Anzahlung sein? Nach der Rechtsprechung sind Vereinbarungen über Anzahlungen enge Schranken gesetzt. Mit der Aushändigung des Sicherungsscheins und der Reisebestätigung als Beleg für den Vertragsschluss ist eine Anzahlung bis zu 20% des Reisepreises zulässig, wenn dies durch die Vorleistungen des Reiseveranstalters gerechtfertigt ist. Die entsprechende Entscheidung des OLG Köln (Az: 16 U 12/05) wurde bereits 2006 vom BGH (Az: X ZR 59/05) bestätigt. Eine höhere Anzahlung als 20 % höhlt das Zug-um-Zug-Prinzip, wie es in § 320 BGB verankert ist, in der Regel unangemessen aus. Die Vereinbarung einer höheren Anzahlungsquote in AGB ist dennoch nicht ausgeschlossen, setzt aber zumindest voraus, dass der Reiseveranstalter darlegt, dass die von ihm bei Vertragsschluss zu leistenden Aufwendungen ... |
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Hotelcheck für Mängel und Haftungsfragen Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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