AnwaltOnline - Reiserecht Februar 2023 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Wann muss ein Reisebüro vor einer möglichen Insolvenz der Fluggesellschaft warnen? Das Reisebüro trifft aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag die Pflicht, den Vertragspartner bei der Auswahl eines Fluges zu beraten und aufzuklären. Die Auswahlberatung umfasst vor dem Hintergrund der Insolvenz verschiedener Fluggesellschaften und Reiseveranstalter in jüngerer Vergangenheit auch die Frage, ob in nächster Zeit bei einem der ... |
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EU-Ausgleichsanspruch nach Flugannullierung und Umbuchung Die Kläger sollten mit einem Flug am 11.03.2018 vom Abflughafen Nizza um 13:00 Uhr abfliegen und am Ankunftsflughafen Köln/Bonn um 14:40 Uhr ankommen. Tatsächlich wurde der Flug annulliert. Die Kläger wurden auf einen späteren Flug umgebucht, der als Ziel allerdings den Flughafen Düsseldorf hatte. Um zum Ankunftsflughafen (Köln/Bonn) zu kommen, mussten die Kläger Fahrtkosten ... |
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Kreuzfahrttypische Kabinenbeschaffenheit als Reisemangel? Eine Reise ist dann mangelhaft, wenn sie nicht die zugesicherten Eigenschaften hat oder wenn sie mit einem Fehler behaftet ist, der ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufhebt oder mindert. Bei der Bestimmung, ob eine solche Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit vorliegt, ... |
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Für im Reisebüro gekauften Flug besteht nur ein Vermittlungsvertrag! Zwischen dem Reisekunden und dem Reisebüro, das lediglich Flugreisen anbietet und Flugscheine verkauft, besteht im Allgemeinen nur ein Reisevermittlungsvertrag. Insbesondere wenn lediglich eine einzelne Beförderungsleistung gebucht wird, liegt es auf der Hand, dass ein Reisebüro lediglich vermittelnd tätig wird und ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Kann der Reisende den Reisevertrag nachträglich ändern? Reiseübertragung statt Stornierung Bis zum Beginn einer Pauschalreise kann der Reisende verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und der Vertrag entsprechend angepasst wird. Es handelt sich hier um eine Reiseübertragung durch Stellung eines Ersatzreisenden. Der Reisende muss also eine Pauschalreise, die er nicht mehr antreten kann oder will, nicht zwingend stornieren und somit auch nicht auf den Stornogebühren sitzen bleiben. Im Gegensatz zu einer kostenfreien Umbuchung oder der Gutschrift des Reisebetrags handelt es sich hier nicht um eine freiwillige Leistung des Reiseveranstalters, sondern ein gesetzlich in § 651 e BGB verankertes Recht des Reisenden. Wie und wann muss der Reiseveranstalter informiert werden? Die Erklärung des Reisenden über die Vertragsänderung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen (Brief, E-Mail, Fax, Kontaktformular auf der Webseite des Anbieters). Es genügt nicht, sich bei der Hotline zu melden und die Änderung kundzutun. In jedem Fall sollte eine schriftliche Bestätigung der Änderung angefordert werden. Für den Fall, dass der Veranstalter nicht reagieren sollte, ist es ebenfalls ratsam, für eine Zugangsbestätigung über den Änderungswunsch zu sorgen (z.B. Versand per Einwurfeinschreiben, Empfangsbestätigung bei E-Mail etc.). Muss der Reiseveranstalter jeden Ersatzreisenden akzeptieren? Der Reiseveranstalter muss sich auf die gewünschte Vertragsänderung nicht einlassen, wenn der Dritte den ... |
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