Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Reiserecht Januar 2025 ISSN: 1511-8975 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Streit um ausreichende Umstiegszeit bei Mehrstreckenflügen Die Einhaltung der Minimum Connection Time (MCT) begründet jedenfalls bei Verspätung des Zubringerflugs keinen Anscheinsbeweis für eine ausreichende Umstiegszeit bei Mehrstreckenflügen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin macht Ausgleichsansprüche aus der Verordnung (EG) Nr. N01 (FluggastVO) aus angeblich abgetretenem Recht der Frau U. I. geltend. ... |
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Erstattung der Kosten für annullierte Flüge an das Reisebüro? Inhaber der für den Fall der Annullierung eines Fluges gemäß Art. 5 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 8 Abs. 1 a) Fluggastrechte-VO wahlweise vorgesehenen Anspruchs auf Erstattung der Flugscheinkosten ist unabhängig von den vertraglichen Beziehungen und davon, wer den jeweiligen Flugpreis gezahlt hat, der jeweilige Fluggast. ... |
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Übelkeit und Erbrechen als Reisemangel Leiden die Reisenden an einer Magen-Darm-Erkrankungen, so führt die Behauptung alleine, dass auch andere Gäste des Hotels an ähnlicher Symptomatik litten, nicht dazu, dass zwingend das Hotel verantwortlich sein muss. So kann die Erkrankung auch über Kontaktflächen oder schlicht räumliche Nähe zu anderen Gästen und deren ... |
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Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung: Verfügbarkeit eines vergünstigten Tarifs für die Öffentlichkeit Ein vergünstigter Tarif, den ein Luftfahrtunternehmen für Geschäftsreisen von Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt, das eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen hat, ist im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 FluggastrechteVO für die Öffentlichkeit verfügbar. ... |
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✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst? Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren. Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen. Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen. ➠ Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht |
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Beratung vom Reisebüro: worüber informiert werden muss und worüber nicht Das Reisebüro trifft aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag die Pflicht, den Vertragspartner bei der Auswahl zu beraten und aufzuklären. Die vertraglichen Beratungspflichten eines Reisebüros aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag enden mit dem Zeitpunkt, in dem die Auswahlberatung abgeschlossen ist, der Kunde sich entscheidet und eine Buchung erfolgt. Welche Informationspflichten bestehen bei einer Pauschalreise? Das Reisebüro schließt mit dem Reisekunden einen eigenen Reisevermittlungsvertrag mit Haftungsfolgen ab. Ein solcher Reisevermittlungsvertrag hat normalerweise nur die Beratung des Kunden bei der Auswahl oder Zusammenstellung einer seinen Wünschen entsprechenden Reise zum Gegenstand, nicht hingegen die Versicherungsberatung. Anders kann es sein, wenn das Reisebüro ähnlich wie ein Reiseveranstalter auftritt. Wird das Reisebüro lediglich als Reisevermittlerin tätig, so muss es die nach § 651v Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB obliegende Verpflichtung, bestimmte Informationen zu erteilen, erfüllen. Auch nach der Neuregelung in § 651v Abs. 1 S. 1 BGB ist weiterhin die Tätigkeit des Reisebüros als Vermittler von der als Vertreter des Reiseveranstalters abzugrenzen. Nach der Auswahlentscheidung handelt das Reisebüro für den Reiseveranstalter, mögen es auch kraft Gesetzes zusätzlich die vorvertraglichen Informationspflichten treffen. Nach Vertragsabschluss enden dessen Pflichten vollständig, sodass in der Folgezeit nur der Reiseveranstalter für unzureichende oder fehlerhafte Informationen des Reisebüros haftet. Nebenpflichten zu Hinweisen darauf, welche Voraussetzungen die Reisenden erfüllen müssen, um die einzelnen Zielländer betreten zu dürfen, sind grundsätzlich dem Pflichtenkreis des Reiseveranstalters zuzurechnen, so dass (nur) der Reiseveranstalter diese schuldet, mag er sich dazu auch des Reisevermittlers als Erfüllungsgehilfe bedienen. Soweit der Reiseveranstalter verpflichtet ist, den Reisenden auf die Notwendigkeit einer Registrierung in der erforderlichen Form hinzuweisen, besteht regelmäßig kein Anlass für das Reisebüro, eine entsprechende Beratungs- oder Überprüfungsverpflichtung durch gesonderten Vertrag bzw. Erweiterung des Reisevermittlungsvertrags auf sich zu nehmen. Welche Informationspflichten gelten bei einzelnen Reiseleistungen? Wird lediglich eine einzelne Reiseleistung (z.B. nur ein Flug) vermittelt, so gilt § 5 BGB-InfoVO nicht, da keine (Pauschal-)Reise vorliegt. Dem Reisevermittler obliegen bei einer dennoch gewisse Informations- und Aufklärungspflichten. Aus dem als Geschäftsbesorgungsvertrags nach ... |
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Hotelcheck für Mängel und Haftungsfragen Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten! |
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