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AnwaltOnline - Reiserecht Juni 2024

ISSN: 1511-8975

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Interessante Urteile

 

Anspruch auf Rückerstattung nicht angefallener Steuern und Gebühren für nicht angetretene Flüge

Ein Luftverkehrsunternehmen muss sich ersparte Aufwendungen i.S.d § 648 S. 2 BGB auch dann anrechnen lassen, wenn sie nicht in der Kalkulation des Endpreises einbezogen worden sind.

Es ist allgemein bekannt, dass bei jeder Flugbuchung Steuern und Gebühren anfallen und ...

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Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise ist unabhängig vom rechtzeitigen Einfinden zur Abfertigung

Für das Bestehen eines Ausgleichsanspruchs wegen großer Verspätung ist es nicht erforderlich, dass sich der Fluggast im Sinne des EGV 261/2004 Art. 3 Abs. 2 Buchst. a zur Abfertigung einfindet, wenn der Fluggast tatsächlich befördert wird.

Der Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung verjährt auch dann ...

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Flugannullierung wegen wildem Streik berechtigt Veranstalter nicht zur Kündigung des Reisevertrages

Der Reiseveranstalter hat die Reise vereitelt, wenn er die Durchführung mit dem Hinweis auf eine fehlende Beförderungsmöglichkeit zum Zielort aufgrund eines „wilden Streiks“ ablehnt. Hierzu ist der Reiseveranstalter in einem solchen Fall jedoch nicht berechtigt, auch nicht im Hinblick auf § 651j BGB, da es an dem Vorliegen höherer Gewalt fehlt. ...

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Schadensersatzforderung wegen Absage einer Flusskreuzfahrt

Will der Reiseveranstalter den Reisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen und führt dies dazu, dass der Kunde die Reise nicht antritt, so wird die Reise vereitelt. In der Vereitelung der Pauschalreise liegt zugleich auch ein Reisemangel, weil die Reiseveranstalterin die Reiseleistung nicht wie vereinbart verschafft hat. Wurde dieser Mangel nicht durch ...

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Weitere Urteile zum Reiserecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

✈ Flugverspätung - Flugannullierung - Anschlussflug verpasst?

Wurde ein Flug überbucht, gestrichen oder wurden die Flugzeiten geändert, so steht dem Passagier eine Entschädigung zu.

Die Rechtsanwälte von AnwaltOnline übernehmen die komplette Abwicklung des Streitfalls - vom Anschreiben, über die Mahnung und im Zweifel das Gerichtsverfahren.

Sie müssen im Erfolgsfall keine Provision zahlen - warum also sollten Sie hier auf bis zu 180 € / Person Provisionszahlung verzichten? Die Anwaltskosten muss die unterlegene Fluggesellschaft nämlich bei einer berechtigten Forderung ohnehin tragen.

Wir prüfen Ihren Fall nach Erhalt der Daten kurz und teilen Ihnen kostenlos mit, wenn offensichtlich kein Anspruch bestehen sollte. Andernfalls können Sie uns mit der Anspruchsgeltendmachung beauftragen.

Prüfen Sie, ob ggf. ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht

 

Das Thema des Monats

 

Durchsetzung reisevertraglicher Ansprüche optimieren: Die Anspruchsabtretung

Wird eine Reise zum Fiasko, weil etwa der Hinflug verspätet, das Gepäck nicht angekommen, das Hotel schlecht und die zugesagte Ruhe infolge naher Baustelle nicht zu finden ist, so betrifft das meist nicht nur einen Reisenden allein. Vielmehr existieren meist Mitreisende, Partner oder zufällige Leidensgenossen vor Ort.

Anspruchsabtretung zur Prozessoptimierung

Sollen im Nachhinein Ansprüche gegen den Reiseveranstalter gerichtlich durchgesetzt werden, so bietet es sich an, einem der Reisenden die Ansprüche zwecks Geltendmachung abzutreten.

Dieses Vorgehen hat zwei ganz entscheidende Vorteile:

Zum einen sind sowohl Gerichts- als auch Anwaltsgebühren degressiv ausgestaltet. Das bedeutet Folgendes: Je höher der einzuklagende Betrag, desto geringer sind die prozentual hierfür anfallenden Gebühren.

Klagen beispielsweise drei Reiseteilnehmer separat jeweils 250,00 € ein, so beträgt das Prozessrisiko - also das Kostenrisiko im Fall des Prozessverlustes - bei anwaltlicher Vertretung auf beiden Seiten 476,95 €, insgesamt also 1.430,85 €.

Werden die Ansprüche dahingegen an einen von ihnen zur Durchsetzung abgetreten, werden insgesamt demnach 750 € eingeklagt, so liegt das Prozessrisiko bei 769,00 €. Das Prozessrisiko für jeden der Reisenden vermindert sich dadurch erheblich - also im Beispielfall auf 256,33 €.

Zum anderen stehen nach erfolgter Abtretung diejenigen Reiseteilnehmer, die nicht klagen, dem klagenden Reisenden als Zeugen im Prozess zur Verfügung. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn sie gemeinsam im Rahmen einer Klage gegen den Reiseveranstalter vorgingen. Gemeinsame Klagen, wie sie etwa von Eheleuten oftmals durchgeführt werden, bieten sich daher nicht an, da dann keiner der Kläger als Zeuge gehört werden kann.

Abtretungsverbot in den AGB des Reiseveranstalters

Viele Reiseveranstalter haben in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Abtretungsverbot aufgenommen - dies ist nach der Rechtsprechung auch mit Einschränkungen zulässig.

Der Reiseveranstalter hat gute Gründe, ein solches Verbot aufzunehmen, weil er so dem Reisenden die ...

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Hotelcheck für Mängel und Haftungsfragen

Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden.

Nutzen Sie deshalb unseren ➠ Hotelcheck und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Möglichkeiten!

 

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