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AnwaltOnline - Verkehrsrecht Juni 2024

ISSN: 1619-7151

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Interessante Urteile

 

Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

Jedenfalls für das im Anschluss an eine Trunkenheitsfahrt (mit mehr als 1,6 ‰ BAK) mit dem Fahrrad ausgesprochene Verbot, (fahrerlaubnisfreie) Fahrzeuge zu führen, stelllt § 3 FeV eine hinreichend bestimmte und verhältnismäßige Regelung dar. ...

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Anforderungen an die BAK-Rückrechnung bei Nachtrunkbehauptung

Wird vom Angeklagten ein Nachtrunk behauptet, hat das Gericht - vor der Rückrechnung - zunächst zu prüfen, ob die Nachtrunkbehauptung als glaubhaft zu bewerten ist. Kann die Behauptung eines Nachtrunks nicht mit der erforderlichen Sicherheit widerlegt werden, so muss es klären, welche Alkoholmenge der Angeklagte maximal ...

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Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

Hat der Halter im Rahmen der Anhörung lediglich mitgeteilt, dass er aus familiären Gründen den Fahrer nicht nennen könne, kann die Fahrtenbuchauflage auf ein zweites Fahrzeug des Halters erstreckt werden, auch wenn es sich dabei - anders als das Tatfahrzeug - um ein betriebliches Fahrzeug handelt, das aber zum überwiegenden Anteil (ebenfalls) ...

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LSD-Konsum berechtigt zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen harter Drogen

Nach § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber der Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftahrzeugen erweist.

Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 zur FeV vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen ...

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Weitere Urteile zum Verkehrsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Das Thema des Monats

 

Betriebserlaubnis: Ohne darf kein Fahrzeug geführt werden!

Die Betriebserlaubnis ist eine der Grundvoraussetzungen, um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Damit wird sichergestellt, dass nur Fahrzeuge mit nachgewiesener Betriebssicherheit am Straßenverkehr teilnehmen.

Jedes Fahrzeug, das eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6km/h erreicht, muss ebenso wie Anhänger, die auf öffentlichen Straßen verwendet werden sollen, - bis auf wenige Ausnahmen - eine Betriebserlaubnis haben oder mittels EG-Typgenehmigung nachweisen, dass es den Straßenverkehrszulassungsordnungsvorschriften entspricht, also verkehrssicher ist.

Die Betriebserlaubnis behält auch nach einem Halterwechsel und bis zur endgültigen Außerbetriebssetzung ihre Gültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich entzogen wird.

Allgemeine Betriebserlaubnis

Für Serienfahrzeuge gibt es eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), sodass nicht für jedes einzelne Fahrzeug eine Betriebserlaubnis beantragt werden muss (§ 20 StVZO). Es handelt sich um eine Typengenehmigung, die alle Fahrzeuge des betreffenden Fahrzeugtyps umfasst.

Diese allgemeine Betriebserlaubnis wird dem Hersteller nach entsprechender Prüfung erteilt. Der Nachweis für diese allgemeine Betriebserlaubnis ist der Fahrzeugbrief, der bei der Zulassung vorgelegt werden muss. Bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung bleibt die allgemeine Betriebserlaubnis grundsätzlich erhalten, sofern diese nicht vorher ausdrücklich entzogen wurde.

Veränderungen am Fahrzeug können zum erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen.

Wann ist eine Einzelbetriebserlaubnis erforderlich?

Eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nach § 21 StVZO wird für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses Fahrzeug, wenn es sich beispielsweise um ein selbst gebautes Fahrzeug, eine Kleinserie oder ein in Deutschland nicht zugelassenes Importfahrzeug handelt, weil eine EG-Typgenehmigung nicht vorliegt.

Weiterhin ist eine Einzelbetriebserlaubsnis für ein stillgelegtes Fahrzeug, das nach Ablauf von sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und ...

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🚗 Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid! 🏍

Einen Bußgeldbescheid kriegt man schneller als man denkt - einmal auf der Autobahn zu forsch überholt oder eine kurze Unaufmerksamkeit und schon kann es zu spät sein. Die häufigsten Verstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel, Alkohol am Steuer und zu geringer Abstand auf der Autobahn.

Eine Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen fehlerhaft sein - Einwendungen gegen die Abrechnung müssen aber rechtzeitig innerhalb der Einspruchsfrist erfolgen. Sie haben hierzu nur 14 Tage Zeit!

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