Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Verkehrsrecht Juni 2025 ISSN: 1619-7151 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Mietwagen beschädigt: Grob fahrlässige Einfahrt in Tiefgarage kann Haftung trotz Kaskoschutz auslösen Wer ein Fahrzeug mietet, ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was zu Schäden an dem Mietwagen führen kann. Verstößt der Mieter gegen diese Pflicht, etwa durch die grob fahrlässige Missachtung von Hinweisschildern zur zulässigen Durchfahrtshöhe, kann er trotz vertraglich vereinbarter Haftungsbeschränkung zum Schadensersatz verpflichtet sein. ... |
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Bei Rotlichtverstoß droht regelmäßig ein Fahrverbot! Die Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV, Nr. 132.3 BKat (qualifizierter Rotlichtverstoß) indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, weshalb es regelmäßig eines Fahrverbots bedarf. Ein Ausnahmefall ist nur dann gegeben, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalls atypischerweise ein Absehen von der Regelwirkung rechtfertigt ist. ... |
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Wann liegt relative Fahruntüchtigkeit vor? Dafür, dass jemand infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, besteht die unwiderlegliche Annahme, wenn er zur Tatzeit einen Blutalkoholkonzentrationswert von 1,1 Promille oder höher aufwies. Im Falle eines BAK-Wertes von bis zu 1,1 Promille bedarf es grundsätzlich zusätzlicher äußerlich erkennbarer alkoholtypischer ... |
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Verzögerungen wegen Abwartens der Reparaturfreigabe des gegnerischen Haftpflichtversicherers Einem Kfz-Haftpflichtversicherer steht kein genereller Anspruch auf eigene Fahrzeugbesichtigung des Unfallgeschädigten zu. Ein solcher ergibt sich nicht aus § 119 Abs. 3 VVG. Etwas anderes kann sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles aus dem zwischen dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer nach § 115 Abs. 1 VVG ... |
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Nacherfüllung beim Fahrzeugkauf: Wann eine Nachbesserung bei Mängeln eingefordert werden kann Beim Autokauf kann es trotz aller Vorsicht zu Mängeln kommen. In solchen Fällen steht dem Käufer das Recht auf Nacherfüllung zu - etwa durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Doch wie funktioniert die Nacherfüllung beim Fahrzeugkauf genau, welche Rechte hat der Käufer und worin unterscheiden sich Neuwagen- und Gebrauchtwagen in der Gewährleistung? Was bedeutet Nacherfüllung? Nacherfüllung umfasst zwei mögliche Leistungen des Verkäufers: Mängelbeseitigung (Reparatur) Ersatzlieferung (Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs) Der Käufer hat grundsätzlich die Wahl, ob er eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangt. Der Verkäufer muss diesem Wunsch entsprechen, es sei denn, die gewählte Art der Nacherfüllung ist nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Es steht übrigens dem vom Käufer wegen eines Sachmangels geltend gemachten Anspruch auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache nicht entgegen, dass er gegebenenfalls zunächst die andere Art der Nacherfüllung, nämlich die Beseitigung des Mangels verlangt hat. Denn die Ausübung des Nacherfüllungsanspruchs ist gesetzlich (anders als die Ausübung des Rücktritts- oder Minderungsrechts) nicht als bindende Gestaltungserklärung ausgeformt, sodass der Käufer nicht daran gehindert ist, von der zunächst gewählten Art der Nacherfüllung wieder Abstand zu nehmen. Außerdem darf ein Käufer auch dann an seiner Wahl der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung festhalten, wenn der Mangel nachträglich ohne sein Einverständnis beseitigt wird (BGH, 24.10.2018 - Az: VIII ZR 66/17). Wichtig: Die Nacherfüllung ist eine zwingende erste Stufe im Rahmen der Gewährleistung. Der Käufer muss dem Verkäufer zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, bevor er weitere Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz geltend machen kann. Besonderheiten bei der Nacherfüllung beim Gebrauchtwagenkauf Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs ist die Möglichkeit der Nacherfüllung naturgemäß eingeschränkt. Eine Ersatzlieferung ist meist ausgeschlossen, da ein „gleichwertiges“ Gebrauchtfahrzeug selten verfügbar sein dürfte. Daher beschränkt sich die Nacherfüllung beim Gebrauchtwagenkauf in der Regel auf die Mängelbeseitigung. Nach § 439 Abs. 4 BGB kann der Verkäufer ... |
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