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Sehr geehrter Herr Do,

als Anwalt, der für Mandanten Geldforderungen durchsetzt, haben Sie ggf. auch die Pflicht, auf eine mögliche Insolvenzanfechtung hinzuweisen. Wenn etwa Zahlungen eines Schuldners nur bei unmittelbar drohender Zwangsvollstreckung erfolgen, könnte später ein Insolvenzverwalter die Zahlung anfechten und die Rückerstattung dieser „Druckzahlung“ verlangen. Das BAG folgt bei Vergütungsansprüchen nun der BGH-Rechtsprechung hierzu. Unser Newsletter zeigt die Folgen des Urteils und das Haftungsrisiko für Anwälte!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Insolvenzanfechtung im Arbeitsrecht: Rückzahlung einer Vergütung und Anwaltshaftung  
 
 

Zahlungen, die der Arbeitgeber erbringt, um eine unmittelbar bevorstehende Zwangsvollstreckung abzuwenden (Druckzahlungen), sind nach dem BGH nicht in der geschuldeten Weise erbracht und damit inkongruent. Dem hat sich das BAG angeschlossen, so dass eine inkongruente Zahlung des Arbeitgebers - wie eine Ausbildungsvergütung - uneingeschränkt anfechtbar sein kann. Anwälte haben Hinweispflichten.

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  Vaterschaftsanfechtung: Sozialfamiliäre Beziehung zum rechtlichen Vater  
 
 

Will der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen erfolgreich anfechten, darf zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater keine sozialfamiliäre Beziehung bestehen. Das hat der BGH entschieden. An der Verfassungsgemäßheit der hierzu bestehenden gesetzlichen Regelung bestehen demnach keine Bedenken. Die nationale Regelung ist auch mit Art. 8 EMRK vereinbar.

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  Zuständigkeit für Bäume bei Wohnungseigentum  
 
 

Wenn die Teilungserklärung keine eindeutig anderslautende Erklärung enthält, stehen Bäume im Gemeinschaftseigentum der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn die Wohnungseigentümer insoweit keine abweichende Vereinbarung für die Instandhaltung und Instandsetzung treffen, bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

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  Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr  
 
 

Gerichte verletzen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, wenn sie trotz gewichtiger Anhaltspunkte nicht aufklären, ob einem Betroffenen im Falle der Abschiebung Folter oder unmenschliche Haftbedingungen drohen. Behörden und Gerichte müssen sich vor einer Rückführung in den Zielstaat über die dortigen Verhältnisse informieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

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