Sehr geehrte Damen und Herren, ist Ihnen das auch schon passiert? Behörden oder Gerichte, die Ihre anwaltliche Bevollmächtigung in Zweifel ziehen? Oder dass die Vorlage einer Vollmachtsurkunde verlangt wird - ohne dass das gesetzlich vorgeschrieben wäre? Dann interessiert Sie bestimmt eine aktuelle Entscheidung des VGH Rheinland-Pfalz. Die Verfassungsrichter haben zwei Gerichte, die zuvor in einem Bußgeldverfahren den Nachweis der Anwaltsvollmacht verneint hatten, in ihre Schranken gewiesen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |