Sehr geehrter Herr Do,
auch in dieser Ausgabe haben wir wieder aktuelle Informationen und interessante Tipps rund um den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Sie zusammengestellt. Ihre Agentur für Arbeit Ingolstadt PS: Kennen Sie schon unser Arbeitgeber-Magazin Faktor A? Nein, dann klicken Sie hier kurz rein http://faktor-a.arbeitsagentur.de |
 Der regionale Arbeitsmarkt im Februar 2022- Trotz saisonaler Einflüsse: Arbeitslosigkeit geht leicht zurück - Quote sinkt auf 2,3 Prozent - Wieder mehr offene Stellen - Ältere profitieren - Chancen am Ausbildungsmarkt „Die witterungsbedingten Einflüsse auf unseren regionalen Arbeitsmarkt fielen in diesem Winter eher moderat aus. Trotz eines regen Kommens und Gehens – 2.036 Personen meldeten sich im Februar neu oder erneut arbeitslos, während 2.231 ihre Arbeitslosigkeit beendeten – kann man noch mehr ... |
 Chancen erkennen. Vorteile nutzen. Der Arbeitgeber-Service auf einen Blick Teil 3 – Umfassende Beratung: Sind Sie bereit für die Zukunft? Bereits heute ist es für viele Arbeitgeber eine große Herausforderung, geeignetes Personal zu finden. Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber entscheidend, um sich als Unternehmen für die Zukunft erfolgreich aufzustellen. Da immer mehr Fachkräfte in Rente gehen, der Nachwuchs vielerorts fehlt, abwandert oder der technologische Fortschritt den mehr ... |
 Beschäftigte weiterbilden – Möglichkeiten und finanzielle UnterstützungHandwerkskammer und Arbeitsagentur informieren Betriebe Am 8. März informieren die Handwerkskammer für München und Oberbayern und die Agentur für Arbeit Ingolstadt im Rahmen einer Onlineveranstaltung gemeinsam zu den Fördermöglichkeiten der Weiterbildung von Beschäftigten. Von 17 bis 18 Uhr erhalten Unternehmen einen Überblick über das Beratungsangebot und finanzielle Förderinstrumente der Agentur für Arbeit. Die Wirtschaft mehr ... |
 Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigenUnternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht mehr ... |
 Am 28. April ist wieder Girls´ & Boys´ DayEinblicke in den Berufsalltag - frei von Geschlechterklischees„Machen Sie (wieder) mit und unterstützen Sie gerade jetzt in diesen schwierigen Zeiten junge Schülerinnen und Schüler frühzeitig beim Übergang von der Schule in den Beruf“, ruft Nadine Seipelt, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Ingolstadt, Arbeitgeber und Unternehmen auf, sich aktiv am Girls´ und Boys´ Day zu beteiligen. Informationen gibt’s einfach mehr ... |
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