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Sehr geehrter Herr Do,
auch in dieser Ausgabe haben wir wieder aktuelle Informationen und interessante Tipps rund um den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Sie zusammengestellt. Ihre Agentur für Arbeit Ingolstadt PS: Kennen Sie schon unser Arbeitgeber-Magazin Faktor A? Nein, dann klicken Sie hier kurz rein http://faktor-a.arbeitsagentur.de |
Der regionale Arbeitsmarkt im Juli 2019- Konjunkturelle Eintrübung erreicht den regionalen Arbeitsmarkt - Beratungsbedarf steigt - Arbeitslosenquote bei 1,9 Prozent „Deutschland befindet sich aktuell in einer schwächeren konjunkturellen Phase, deren Auswirkungen sich zunehmend auf unserem regionalen Arbeitsmarkt bemerkbar machen. Vermehrte Meldungen zum Abbau von Beschäftigten in unterschiedlichen Branchen belegen zudem die Begleitumstände sich ändernder Rahmenbedingungen“, fasst Johannes Kolb, mehr ... |
Schwerbehinderte Menschen im Betrieb!Suchen Sie Fachkräfte oder bilden Sie selbst Fachkräfte aus? Sie möchten Ihre Arbeits- und Ausbildungsstellen besetzen. Können Sie sich vorstellen, einen schwerbehinderten Menschen auszubilden oder zu beschäftigen? In unserer neuen mehrteiligen Rubrik möchten wir Ihnen einige Fördermöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung der Agentur für Arbeit näherbringen. Nur Mut – jeder Mensch hat Potenzial! Folge 23: Arbeitsvertrag Grundsätzlich gibt es für mehr ... |
Qualifizierungschancengesetz – die Fördermöglichkeiten im Überblick„Wenn sich Berufe langsamer ändern als die technologische Entwicklung, entscheidet die Qualifikation der Arbeitnehmer (m/w/d) immer stärker über Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen. Mit der Qualifizierungsoffensive sorgen wir dafür, dass die Beschäftigten die Chance haben zu lernen, um am Ball zu bleiben - und grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße.“ Hubertus Heil, BMAS Folge 5: mehr ... |
EQ - Brücke in die BerufsausbildungWas ist eine Einstiegsqualifizierung?Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden. EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (§ 4 BBiG, § 25 HwO und dem AltPflG). Beispiele finden Sie mehr ... |
Änderungsmitteilung zu Betriebsdaten seit 01.07.2019 nur noch elektronisch möglichSeit 01.07.2019 nimmt der Betriebsnummern-Service die Änderungsmitteilungen von Arbeitgebern nicht mehr telefonisch oder schriftlich entgegen. Allein der automatisierte Meldeweg aus der Entgeltabrechnungssoftware der Arbeitgeber ist zugelassen. Änderungen der betrieblichen Angaben sowie die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit muss der Arbeitgeber der BA nach § 18i Abs. 4 SGB IV unverzüglich und mehr ... |
Impressum Herausgeber:
Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ingolstadt Presse und Marketing der Agentur für Arbeit Ingolstadt Agentur für Arbeit Ingolstadt Heydeckplatz 1 85049 Ingolstadt Arbeitgeber-Hotline: 0841 9338 111 (Hotline), für Neukunden 0800 4 5555 20 (gebührenfrei) E-Mail-Postfach: Ingolstadt.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de De-Mail-Postfach: Ingolstadt.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de-mail.de Internet: www.arbeitsagentur.de https://www.arbeitsagentur.de/datenschutz |
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