Sehr geehrter Herr Do,
auch in dieser Ausgabe haben wir wieder aktuelle Informationen und interessante Tipps rund um den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Sie zusammengestellt. Ihre Agentur für Arbeit Ingolstadt PS: Kennen Sie schon unser Arbeitgeber-Magazin Faktor A? Nein, dann klicken Sie hier kurz rein http://faktor-a.arbeitsagentur.de |
 Der regionale Arbeitsmarkt im Oktober 2020- Regionaler Arbeitsmarkt verspürt leichte Belebung - Quote sinkt auf 2,7 Prozent - Auswirkungen durch aktuelle Pandemieeinschränkungen zu erwarten „Unser regionaler Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Wochen etwas gefangen. Zum zweiten Mal in Folge seit Ausbruch der Pandemie verzeichnen wir einen Rückgang der Arbeitslosigkeit, der ausreicht, um die Differenz zum Vorjahr zu verringern. Unterstützt wird dies durch eine leicht steigende Zahl an neu mehr ... |
 Bilanz des Ausbildungsmarktjahres 2019/2020- Trotz Pandemie: Ausgleichsprozesse am Ausbildungsmarkt liefen gut - Zahl der Bewerber und Ausbildungsplätze allerdings rückläufig - Onlineangebote nutzen „Trotz aller pandemiebedingten Widrigkeiten ziehen wir für den regionalen Ausbildungsmarkt im zu Ende gegangenen Beratungsjahr 2019/20 ein positives Fazit. Zwar ging sowohl die Zahl der Ausbildungsplätze als auch die der Bewerber insgesamt zurück, dies ist neben den Auswirkungen durch die Pandemie mehr ... |
 Zuschuss zur AusbildungsvergütungDas Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ fördert Unternehmen, die Kurzarbeit bei ihren Auszubildenden vermeiden: Betriebe können einen monatlichen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie trotz Corona-Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen. Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten. Durch die mehr ... |
 Wussten Sie schon…Wurde für einen Zeitraum von 3 Monaten oder länger kein Kurzarbeitergeld (Kug) in Anspruch genommen, ist eine neue Anzeige erforderlich. Diese ist auch dann der Fall, wenn die Bewilligungsdauer von Kurzarbeitergeld zu einem früheren Zeitpunkt bereits bis zum Ende des Jahres 2020 oder darüber hinaus erfolgt ist. Beispiel: - Anzeige von Kurzarbeit im März 2020
- Bewilligung durch die Agentur für Arbeit vom 01.03.2020 bis 28.02.2021
- Abrechnung von Kug in den Monaten März, April, Mai und
mehr ... |
Impressum
Herausgeber:
Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ingolstadt Presse und Marketing der Agentur für Arbeit Ingolstadt
Agentur für Arbeit Ingolstadt Heydeckplatz 1 85049 Ingolstadt
Arbeitgeber-Hotline: 0841 9338 111 (Hotline), für Neukunden 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)
E-Mail-Postfach: Ingolstadt.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de De-Mail-Postfach: Ingolstadt.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de-mail.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
https://www.arbeitsagentur.de/datenschutz |
Newsletter-Service
Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf ABMELDEN. |
|