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EINSTELLUNGSSACHE -

Sehr geehrter Herr Do,



auch in dieser Ausgabe haben wir wieder aktuelle Informationen und interessante Tipps rund um den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für Sie zusammengestellt.

Ihre Agentur für Arbeit Ingolstadt

PS: Kennen Sie schon unser Arbeitgeber-Magazin Faktor A? Nein, dann klicken Sie hier kurz rein http://faktor-a.arbeitsagentur.de

Der regionale Arbeitsmarkt im November 2020

- November bringt kaum Veränderung am regionalen Arbeitsmarkt

- Quote sinkt geringfügig auf 2,6 Prozent

- Offene Stellen weiterhin deutlich unter Vorjahresniveau

- Kurzarbeit - Anzeigen steigen wieder an

 

„Die Arbeitslosigkeit ist im zu Ende gegangenen November zwar leicht zurückgegangen, insgesamt zeigt sich unser regionaler Arbeits- und Beschäftigungsmarkt im Vergleich zum Vormonat aber kaum verändert. Auswirkungen des Teil-Lockdowns bilden sich in der

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Neues Dienstleistungsangebot der Agentur für Arbeit

Fachkräfte zu gewinnen, die Digitalisierung zu meisten und dem Strukturwandel zu begegnen, das sind die Veränderungsentwicklungen der letzten Jahre und gleichzeitig die aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt. Die COVID-19 Pandemie wirkt dabei wie ein Katalysator. Diese Entwicklung sowie erhöhte Arbeitslosenzahlen führen dazu, dass für viele Erwerbstätige eine berufliche Neu- oder Umorientierung - teilweise sogar mehrmals innerhalb eines

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Kurzarbeitergeld – jetzt bis 24 Monate möglich

Verlängerung der Bezugsdauer

Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Pandemiebedingt wurde allerdings bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Verlängerung der Bezugsdauer ermöglicht. Dies gilt nun erneut. Kurzarbeitergeld kann bis zu 24 Monaten gewährt werden – längstens jedoch bis 31.12.2021. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss dabei bis zum 31.12.2020 entstanden sein. Das heißt, spätestens der Dezember

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Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ab dem 1. Januar 2021

Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. In diesem Zusammenhang wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich das sogenannte Austrittsabkommen geschlossen, das seitdem wirksam und in Kraft getreten ist. Für die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde ein Übergangszeitraum festgelegt, der am 31. Dezember 2020 endet.

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Adventsgrüße

Der Jahresausklang ist eine spannende Zeit: Das Vergangene Revue passieren lassen und mit Neugier auf das Kommende blicken. In diesen Tagen wahrscheinlich mehr als die letzten Jahre.

Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Ingolstadt bedankt sich für die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit im letzten Jahr. Wir hoffen, dass wir Sie in diesen besonderen Zeiten gut unterstützen und Ihre Erwartungen erfüllen konnten.

 

Die größten Feste finden im kleinen Kreis statt.

Daher

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Impressum

Herausgeber:

Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Ingolstadt
Presse und Marketing der Agentur für Arbeit Ingolstadt

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Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt

Arbeitgeber-Hotline: 0841 9338 111 (Hotline), für Neukunden 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)

E-Mail-Postfach: Ingolstadt.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
De-Mail-Postfach: Ingolstadt.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de-mail.de

Internet: www.arbeitsagentur.de

https://www.arbeitsagentur.de/datenschutz

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