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PRESSEMITTEILUNG Nr. 71/2021

Kirchen legen Arbeitshilfe für Taufen in
konfessionsverbindenden Familien vor
An der Handreichung sind drei Landeskirchen und zwei Bistümer beteiligt
Düsseldorf (6. Mai 2021). In einigen Gemeinden vor Ort wird die Taufe von Kindern konfessionsverbindender Familien bereits gemeinsam ökumenisch gefeiert. Eine Hilfe und Grundlage dafür bietet die jetzt erschienene „Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien“. Die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und das Bistum Essen folgen einer Anregung des Erzbistums Paderborn und haben gemeinsam eine praktische Arbeitshilfe erarbeitet.

Schon lange wirke bei der Trauung konfessionsverbindender Paare jeweils eine Geistliche oder ein Geistlicher der anderen Konfession mit, erläutert Markus Schaefer, Ökumene-Dezernent im Landeskirchenamt. „Die jetzt veröffentlichte Handreichung der beteiligten Kirchen zu einer gemeinsamen Tauffeier für konfessionsverbindende Familien ist daher ein längst überfälliger Schritt.“

Theologisch betrachtet gibt es nur die eine Taufe
Aus systematisch-theologischer Sicht gebe es weder eine „römisch-katholische“ noch eine „evangelische“ Taufe, sondern nur die eine Taufe, durch die Menschen Gemeinschaft mit Christus, miteinander und mit der Kirche aller Zeiten und aller Orte erhalten, so Schaefer. „Kirchenrechtlich erfolgt die Taufe durch den entsprechenden Eintrag ins Kirchenbuch zwar aber immer auch in eine verfasste Kirche hinein. Doch schon seit 2007 erkennen die meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland die Taufe der anderen Konfessionen an. Bislang haben wir daraus kaum praktische Konsequenzen gezogen.“ Die Taufe gelte als „konfessionelles Band der Einheit“, theologische Kontroversen wie zum Thema Abendmahl gebe es bei ihr nicht, betont der Ökumene-Dezernent. Konkret erfolge die Taufe in einer gemeinsamen ökumenischen Feier, in der die handelnden Personen beider Konfessionen die Teile des Taufgottesdienstes untereinander aufteilen können.

Handreichung setzt Vereinbarungen aus dem Reformationsjahr fort
Zwar wurde die Handreichung von römisch-katholischer Seite vorerst nur für drei Jahre zur Erprobung in den Bistümern Essen und Paderborn freigegeben, sie soll aber überall das ökumenische Miteinander stärken und im Rheinland auch andernorts zur ökumenischen Feier der Taufe ermutigen. Die Handreichung setzt die Erklärungen und Vereinbarungen mit den meisten römisch-katholischen Bistümern auf dem Gebiet der rheinischen Kirche anlässlich des Reformationsjubiläums 2017 fort. In ihnen wurde festgestellt, dass sich in der ökumenischen Zusammenarbeit in den vergangenen Jahrzehnten auf allen Ebenen, besonders aber in den Gemeinden, ein vielfach selbstverständliches und geschwisterliches Miteinander entwickelt hat. Jetzt wird dieses Miteinander noch einmal deutlicher mit der Taufe als seiner Grundlage verbunden.
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Stichwort: Handreichung für die Taufe
Die „Handreichung für die Taufe von Kindern in konfessionsverbindenden Familien“ wurde von den Ökumene-Referenten der beteiligten Kirchen erarbeitet. Die Hinführung „Taufe als Eröffnung der Christusgemeinschaft“ beschreibt zunächst den Prozess zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe. Enthalten sind darüber hinaus eine Tauftheologie, Informationen zur Säuglingstaufe und eine Einführung in die gemeinsame Tauffeier samt Ablauf mit Erläuterungen. Eine liturgische Textauswahl rundet das Angebot ab.
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Hinweis an die Redaktionen: Die Handreichung soll in Kürze auf ekir.de in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

Autor: Ekkehard Rüger, ekkehard.rueger@ekir.de, Telefon 0211 4562-290
Kontakt: Pressesprecher Jens Peter Iven, jens.iven@ekir.de, Telefon 0211 4562-373

 

 

 

 

Absender:
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