Bürgergeld-Bezieher müssen keine Unterlagen von Dritten vorlegen – Urteil Der Bürgergeld-Versagungsbescheid des Jobcenters war rechtswidrig, denn Leistungsbezieher müssen keine Unterlagen von Dritten vorlegen. 1. Der Versagungsbescheid ist mit der Nachholung der Mitwirkung im Hinblick auf die für die Leistung erheblichen Tatsachen durch Übersendung von Unterlagen rechtswidrig geworden.
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