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KW 22  
  2022
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
der Sommer steht vor der Tür und die Corona-Regelungen verabschieden sich. Wir verraten, welche Schutzmaßnahmen trotzdem gelten.
 
Was von der Pandemie bleibt, ist auch der Trend zum Homeoffice: »Die Wahloption beim Arbeitsort kommt an«, auch bei der Bundesagentur für Arbeit. Über die neue Dienstvereinbarung sprechen zwei Vorsitzende örtlicher Personalvertretungen.
Viel Freude beim Informieren wünscht
 
Carolin Thomsen
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Corona
Corona-Arbeitsschutz­verordnung außer Kraft
 
Die bis zum 25. Mai 2022 befristete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde nicht verlängert und ist zum 26. Mai außer Kraft getreten. Welche Schutzmaßnahmen müssen Dienststellen jetzt noch umsetzen?
 
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Krankenversicherung
Telefonische Krankschreibung nicht mehr möglich
 
Die besonders für Arbeitnehmer:innen erforderliche ärztliche Krankschreibung gibt es ab 1. Juni nicht mehr per Telefon. Patient:innen müssen wieder in die Praxis kommen. Videosprechstunden bleiben aber zulässig.
 
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RECHTSPRECHUNG

 
Gesundheitsschutz
Gesundheitseinrichtungen: BVerfG bestätigt Impfpflicht
 
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Impfnachweispflicht in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen zurückgewiesen. Der Schutz der vulnerablen Gruppen wiege schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte des Gesundheits- und Pflegepersonals.
 
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Besoldung
Niedrigere Besoldung für Grundschullehrer
 
Grundschullehrer haben keinen Anspruch darauf, genauso besoldet zu werden wie Studienräte. Es bestehen immer noch inhaltliche Unterschiede zwischen beiden Lehramtsbefähigten. Das rechtfertige eine differenzierte Besoldung, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
 
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PRAXISWISSEN

 
»Computer und Arbeit«
Schutz vor Angriffen mit Ransomware
 
Kliniken, die wochenlang keine Notfallpatienten aufnehmen können, Stadtverwaltungen, deren IT abgeschaltet werden muss oder Firmen, deren komplette IT nicht mehr nutzbar ist: Das alles sind Folgen von Angriffen durch Erpressungssoftware. Welche Schutzmaßnahmen kann man ergreifen?
 
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Aus »Gute Arbeit«
»Die Wahloption beim Arbeitsort kommt an«
 
Viele der 100.000 Beschäftigten in der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben mobile Arbeit pandemiebedingt schätzen gelernt. Seit dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht gilt in der BA eine neue Dienstvereinbarung. Welche Erfahrungen gibt es damit?
 
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LESETIPPS
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