Arbeitsvertrag: Was muss und was sollte drinstehen?   Zur Webansicht
Deutsche Handwerks Zeitung Newsletter der Deutschen Handwerks Zeitung
Newsletter vom 04.01.2018
Arbeitsvertrag: Was muss und was sollte drinstehen?
Checkliste für Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag: Was muss und was sollte drinstehen?

Der Arbeitsvertag regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Betriebsinhaber, die Mitarbeiter einstellen, haben darüber hinaus gegenüber dem Gesetzgeber Nachweispflichten. Was im Arbeitsvertrag stehen muss.  > mehr
  Befristeter Arbeitsvertrag: Das gilt rechtlich
  Was bei der Einstellung neuer Mitarbeiter zu beachten ist
Lebensmittelverkauf: Kein Hygienevorteil durch Handschuhe
Backwaren kaum mit Keimen besiedelt

Lebensmittelverkauf: Kein Hygienevorteil durch Handschuhe

Eine aktuelle Untersuchung bestätigt: Backwaren aus Handwerksbäckereien sind kaum mit Keimen besiedelt. Beim Verkauf von Brot und Brötchen macht es keinen Unterschied, ob Handschuhe getragen werden oder nicht. Im Gegenteil: Die Handschuhe bergen sogar Gesundheitsgefahren.  > mehr
8 Tipps: Das gehört in die Willkommensmappe für neue Mitarbeiter
Neue Mitarbeiter richtig begrüßen

8 Tipps: Das gehört in die Willkommensmappe für neue Mitarbeiter

Die Willkommensmappe bündelt Infos und erleichtert neuen Mitarbeitern den Jobstart. Ein aufgeblähtes Nachschlagewerk aber sollte man daraus nicht machen. Was gehört unbedingt in die Begrüßungsmappe - und was ist überflüssig? Ein Überblick. Von Sebastian Wolking  > mehr
Lebensmittelentnahmen: Diese steuerlichen Pauschbeträge gelten 2018
Steuertipp

Lebensmittelentnahmen: Diese steuerlichen Pauschbeträge gelten 2018

Stellen Sie Lebensmittel her oder handeln damit, unterstellt das Finanzamt, dass Sie und ihre Familienmitglieder sich auch privat bedienen. Deshalb müssen Sie bestimmte Pauschbeträge versteuern. Diese Pauschbeträge gelten 2018.  > mehr
Handwerkerbonus: Das gilt bei der Steueranrechnung
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Handwerkerbonus: Das gilt bei der Steueranrechnung

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können auf die persönliche Steuerschuld von Kunden angerechnet werden. Doch was gilt im Detail? Was darf und muss für den sogenannten Handwerkerbonus in der Steuererklärung angegeben sein und wann gibt es Probleme mit dem Finanzamt? Ein Überblick. Von Bernhard Köstler  > mehr
-ANZEIGE-

Energieeffizienz im Handwerk

Sie möchten Energiekosten sparen und effizienter arbeiten. Informieren Sie sich über die drei Förderprogramme der KfW und lesen Sie über erfolgreiche Praxisbeispiele aus den unterschiedlichen Handwerksbereichen. mehr
Meistgelesene Meldung
Topklicker am Vortag

Meistgelesene Meldung

Der DHZ-Beitrag "Diese Handwerker haben bei Bauherren den besten Ruf" war am Mittwoch die meistgeklickte aktuelle Meldung. Nachlesen können Sie die Meldung hier.  > mehr

 Handwerkerfrage des Tages

Handwerkerfrage des Tages

Der Bundesverband der Tafeln feiert dieses Jahr ein Jubiläum. Wie alt wird der Verband?

A) 15 Jahre
B) 25 Jahre
C) 35 Jahre
> Alle Fragen im Überblick

 Anzeigen

Ferienwohnung in Mannheim zu vermieten

Ferienwohnung in Mannheim zu vermieten

Ferienwohnung in Mannheim zu vermieten   > mehr
Nachfolger für Parkett und Kork Geier gesucht

Nachfolger für Parkett und Kork Geier gesucht

Nachfolger für Parkett und Kork Geier gesucht   > mehr
Objektreinigung

Objektreinigung

K & A Gebäudereinigung sucht Objekte für Reinigung   > mehr
> zum Anzeigenmarkt
> Anzeige aufgeben
DEUTSCHE HANDWERKS ZEITUNG | SHOP | MEDIADATEN | KONTAKT | ADRESSE ÄNDERN | NEWSLETTER ABBESTELLEN

Hinweis


Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Rahmen der Berichterstattung erwähnt werden. Inhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis reproduziert, gedruckt, übersetzt, in digitaler Form weiterbearbeitet, in Archive übernommen oder Dritten unter einer fremden URL zugänglich gemacht werden.

Impressum


Der Newsletter der Deutschen Handwerks Zeitung ist ein kostenloser Service der Deutschen Handwerks Zeitung.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaats-vertrag (RStV):
Steffen Range
Chefredakteur Deutsche Handwerks Zeitung

Anschrift:
Holzmann Medien GmbH & Co. KG
Postfach 1342
86816 Bad Wörishofen
Internet: www.holzmann-medien.de
Ust-ID.Nr.: DE 129204092
Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRA5059
Vollhafter: Holzmann Verlag GmbH, Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRB5009
Telefon: +498247 354-01
E-Mail: info@holzmann-medien.de
Bei Fragen zu Ihrem Newsletter-Abonnement wenden Sie sich bitte an:
vertrieb@holzmann-medien.de

Verleger und vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Alexander Holzmann
E-Mail: alexander.holzmann@holzmann-medien.de
(Adresse wie oben)

Verlagsleiter Anzeigen - Vertrieb - Marketing:
Jan Peter Kruse
Telefon: +498247 354-104
E-Mail: jan-peter.kruse@holzmann-medien.de

Anzeigenleiterin (verantwortlich):
Eva-Maria Hammer
Telefon: +498247 354-177
E-Mail: eva-maria.hammer@holzmann-medien.de

Technik:
Webmaster
E-Mail: webmaster@holzmann-medien.de
szmtag