Newsletter für Betriebsräte: Kann der Betriebsrat Zeiterfassung erzwingen?
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung hat für viel Wirbel gesorgt. Können Betriebsräte jetzt vom Arbeitgeber die Zeiterfassung erzwingen? Antworten finden Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« 11/2019. Testen Sie jetzt 2 Ausgaben plus Online-Datenbank gratis! Das Equal-Pay-Gebot sorgt dafür, dass Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Davon gibt es auch nur wenige Ausnahmen – wie jetzt das BAG klarstellt.
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Ihnen eine gute Woche. Herzliche Grüße Bettina Frowein PROGRAMMLEITUNG
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Steuererleichterung Nur jeder Zehnte muss künftig Soli zahlen Der Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich Soli, besteht seit 1991 und dient unter anderem der Mitfinanzierung der Deutschen Einheit. Ab 2021 soll die Abgabe kräftig gestutzt werden und Entlastungen für Geringverdiener und Menschen mit mittleren Einkommen bringen.
| Arbeitszeit Kann der Betriebsrat Zeiterfassung erzwingen? Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung birgt Sprengstoff. Kann der Betriebsrat nun ein bestimmtes Zeiterfassungssystem einfordern? Hat er ein Initiativrecht? Die Fragen sind heftig umstritten. Vieles spricht dafür, dem Betriebsrat ein Initiativrecht zuzubilligen. Nur so ist dem Gesundheitsschutz gedient. Mehr dazu lesen Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« 11/2019.
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Leiharbeit BAG: Equal Pay-Grundsatz erlaubt nur wenig Ausnahmen Das Equal-Pay-Gebot soll Leiharbeitnehmer mit den Stammbeschäftigten gleichstellen und Lohndumping verhindern. Daher sind nur wenige Ausnahmen erlaubt, etwa durch Tarifvertrag. Verleiher können nur dann vom Equal-Pay-Gebot abweichen, wenn dieser Tarifvertrag für die Dauer der Überlassung vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist – so das BAG.
| Erwerbsminderung Ohne Teilzeitantrag volle Erwerbsminderungsrente Ein nur teilweise erwerbsgeminderter Versicherter hat auch dann Anspruch auf eine volle Rente wegen Erwerbsminderung, wenn ihm der Teilzeitarbeitsmarkt praktisch verschlossen ist. Die Rentenversicherung kann nicht verlangen, dass der Versicherte bei seinem Arbeitgeber Teilzeit oder verringerte Arbeitszeit beantragt – so das Hessische LSG.
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Aus »Gute Arbeit« Arbeitszeit ist Teil des Gesundheitsschutzes Das Arbeitszeitrecht ist zentral für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Schutzstandards für die Beschäftigten sind Gegenstand der EU-Arbeitszeitrichtlinie, der EU-Charta der Grundrechte und des Arbeitszeitgesetzes. Der EuGH hat dies bekräftigt. Prof. Wolfhard Kohte erklärt in »Gute Arbeit« 9/2019 die Relevanz des Urteils.
| Aus »Arbeitsrecht im Betrieb« Beteiligung des Betriebsrats bei Neu- und Umbauten Plant der Arbeitgeber einen Neubau oder will er umbauen, muss er den Betriebsrat zwingend beteiligen. Wie der Betriebsrat sich beim Ortswechsel für die Interessen der Beschäftigten einsetzen kann, zeigt Wolf Dieter Rudolph in »Arbeitsrecht im Betrieb« 10/2019.
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| | | | Kompaktkommentar zum Arbeitszeitgesetz mit Nebengesetzen und Europäischem Recht
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| Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
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Buschmann / Ulber
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Arbeitszeitrecht
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Kompaktkommentar zum Arbeitszeitgesetz mit Nebengesetzen und Europäischem Recht
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Bachner (Hrsg.)
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BetrVG für den Betriebsrat
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Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
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