Wichtige Informationen für Arbeitgeber
|
Sehr geehrter Herr Do, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter vollständig erfassen müssen. Was dieses Urteil für Ihr Unternehmen bedeutet, erfahren Sie im Fachartikel dieses Newsletters. Sie sind bereits auf der Suche nach einer einfach bedienbaren Zeiterfassungslösung? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Excel-Vorlage in Lexware excel im unternehmen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre Lexware Redaktion
| |
| | | | | |
Arbeitszeiterfassung: Das müssen Unternehmer jetzt wissenDas EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung vom Mai 2019 hat für eine große Verunsicherung gesorgt. Viele Unternehmer fürchten dadurch weniger Flexibilität und mehr Aufwand. Tatsache ist: Zuerst muss der Gesetzgeber ran. Er muss konkrete Regeln zur Arbeitszeiterfassung setzen, hat dafür aber einigen Gestaltungsspielraum. Im Ergebnis könnten künftig wesentlich mehr Arbeitgeber als jetzt schon dazu verpflichtet sein, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
| |
| |
| | | | | |
Arbeitszeiterfassung in Excel: sicher und komfortabelWer dem Gesetzgeber einen Schritt voraus sein will und schon jetzt eine Zeiterfassung einführen möchte, dem empfehlen wir Lexware excel im unternehmen. Mit der integrierten Excel-Vorlage zur Zeiterfassung werden die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter einfach und übersichtlich erfasst. Darüber hinaus bietet die Lösung über 200 weitere nützliche und zeitsparende Excel-Vorlagen zur Bewältigung des Arbeitsalltags. Mit dem Arbeitszeiterfassungs-Excel-Tool buchen Sie Kommen-/Gehen-Zeiten einfach und bequem.Im Excel-Tool haben Sie den Soll-/Ist-Vergleich der Arbeitszeit immer im Blick.Die Berechnung von Urlaubsansprüchen ist kinderleicht.
| |
| |
|
Impressum
Die Redaktion erreichen Sie unter: redaktion@lexware.de Redaktion: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Lexware Online-Redaktion Munzinger Straße 9 79111 Freiburg Unsere Adresse im Internet: w w w. lexware. de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua
|
Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann, Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger, Dr. Carsten Thies Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §55 Abs. 2 RStV: Andreas Lehr (Anschrift oben) Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Datenschutzerklärung: w w w. lexware. de/datenschutz
|
| |
>> Hier können Sie sich vom Newsletter abmelden | |
|
|