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Sehr geehrter Herr Do,

ein Arbeitszimmer - mehrere Nutzer. Das ist gerade unter Ehe- und Lebenspartnern sehr verbreitet. Problematisch sind die steuerlichen Folgen. Der BFH hat nun zu diesem häufigen Streitthema gleich zwei Urteile gefällt und an einem entscheidenden Punkt seine Rechtsprechung geändert. Demnach ist es möglich, den Höchstbetrag von 1.250 € jeweils voll geltend zu machen - ohne ihn unter den Nutzern aufzuteilen. Unser Newsletter beschäftigt sich in beiden Beiträgen mit den Hintergründen und Folgen dieser Urteile!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Arbeitszimmer: Werbungskostenabzug bei gemeinsamer Nutzung 
Können Werbungskosten auch von mehreren Personen abgezogen werden, wenn diese dasselbe Arbeitszimmer nutzen? Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, von jedem steuerlich geltend gemacht werden können, der es tatsächlich nutzt und die Kosten wirtschaftlich trägt. Auf den tatsächlichen einzelnen Nutzungsumfang der jeweiligen Person kommt es demnach nicht an. Mehr erfahren Andreas Klein © fotolia.de
 
Höchstbetrag bei mehreren Nutzern eines Arbeitszimmers 
Kann der Höchstbetrag bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Personen jeweils voll ausgeschöpft werden? Oder muss der Höchstbetrag aufgeteilt werden? Der BFH hat seine Rechtsprechung geändert und einen jeweiligen Abzug bis zum Höchstbetrag zugelassen, soweit eine eigene wirtschaftliche Belastung vorliegt. Bei hälftigem Miteigentum sind die Kosten entsprechend zuzuordnen. Mehr erfahren VRD © fotolia.de
 
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