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Sehr geehrter Herr Do,

im Interesse Ihrer Mandanten, die ein Arbeitszimmer absetzen wollen, sollte Sie eine Allgemeinverfügung des BMF kennen. Dabei geht um Einsprüche und Anträge, die sich auf teilweise privat genutzte Räume beziehen. Auch wenn die Nicht-Berücksichtigung von Arbeitsecken & Co. nicht neu ist, verdeutlicht das die Notwendigkeit, Ihre Mandanten zur rein beruflichen Nutzung solcher Räume anzuhalten. Unser Newsletter zeigt, wann der Fiskus Arbeitszimmer anerkennen muss und welche aktuellen Voraussetzungen gelten!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

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  Arbeitszimmer: BMF erlässt Allgemeinverfügung gegen Einsprüche  
 
 

Das BMF hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die nicht ausschließlich betrieblich bzw. beruflich genutzte Arbeitszimmer betrifft. Demnach werden alle hierauf bezogenen Einsprüche und Änderungsanträge flächendeckend zurückgewiesen. „Arbeitsecken“ und teilweise privat genutzte Räume werden damit ganz grundsätzlich von den Finanzbehörden nicht mehr als häusliches Arbeitszimmer anerkannt.

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  Institut der Wirtschaftsprüfer hält Steuerzinsen für verfassungswidrig  
 
 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) hält die Zinshöhe von 6 % pro Jahr für Steuernachforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig. Das geht aus einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht hervor, mit der sich der Interessenverband zu zwei derzeit anhängigen Verfassungsbeschwerden äußert. Dabei geht es um die Verzinsungszeiträume ab 2010 bzw. 2012.

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