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24.09.2019

Liebe Leser,

 

seit 2004 dürfen in Deutschland rezeptpflichtige Arzneien versendet werden. In der Mehrzahl unserer Nachbarländer ist dies jedoch verboten. Das Problem für die deutschen Apotheker: Während ausländische Versandhändler nach europäischem Recht Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren dürfen, ist ihnen das nicht erlaubt. Unsere Autorin und Berlin-Korrespondentin Tina Haase hat recherchiert, was dieser Wettbewerbsnachteil für die Apotheken vor Ort bedeutet und was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dagegen tun will.

 

Sonnigen Dienstag!
Konstanze Faßbinder

 

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szmtag