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Newsletter, Ausgabe 08.06.2020

Asbest | Geplatzte Hochzeitsfeiern | Smartphone-Rallye | Medienbox NRW | Reduzierte Ware reklamieren

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn Sie an Gebäuden arbeiten (lassen) wollen, die vor 1993 erbaut wurden, sollten Sie eine neue Leitlinie des Ministeriums für Arbeit und Soziales kennen. Sie beschreibt, was nötig ist, um Asbest in oder an älteren Gebäuden festzustellen. Denn wenn Asbestfasern eingeatmet werden, können diese langfristig schwere oder sogar tödliche Krankheiten hervorrufen.

In diesem Newsletter informieren wir Sie außerdem über die Rechtslage, wenn private Feiern wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können und stellen eine Smartphone-Rallye zum Digitaltag am 19. Juni vor. In unserem Online-Jugendmagazin checked4you empfehlen wir ein neues kostenfreies Lernangebot, um gute Videos selbst zu erstellen und erklären den Unterschied zwischen Umtausch und Reklamation.

Freundliche Grüße
Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW

Ein Angebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

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Tel.: 0211 3809-0 | Fax: 0211 3809-216 | E-Mail: service@verbraucherzentrale.nrw

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