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Kurzstrecke |
Tagesspiegel Checkpoint vom Montag, 03.07.2023 | Sonne-Wolken-Mix bei max. 22°C. | ||
+ Vier Berliner Schulen sagen Parisreisen ab + Erweiterungsbauten trotz Homeoffice: Die Bundesregierung als Platzverschwender + Friedrichstraße wieder für Autos geöffnet + |
von Lorenz Maroldt |
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Guten Morgen, die Krawalle in Frankreich (hier ein Überblick) hinterlassen ihre Spuren auch in Berlin: An mindestens vier Schulen wurden nach Checkpoint-Informationen die seit langem geplanten Reisen nach Paris abgesagt. Gestern Abend machte das Gerücht die Runde, die Bildungsverwaltung habe das angeordnet; tatsächlich kam die Initiative aus den Schulen. Im Einvernehmen zog die Schulaufsicht dann die Genehmigung für die Reisen in die Hauptstadt der Hiebe zurück. | |||
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Betroffen ist auch das Albert-Einstein-Gymnasium. Aber dessen Leiter Wolfgang Gerhardt-Acquarone steht ohnehin mehr auf Italien. Für seine Verdienste um gute Beziehungen bekommt er heute Abend in der italienischen Botschaft gemeinsam mit Alberta Bonacci, Leiterin der Finow-Grundschule, das Ordenszeichen des Sterns von Italien verliehen. Beide dürfen sich dann „Cavaliere dell'Ordine della Stella d'Italia“ nennen (und von ihren Schülern sicher gerne auch so angesprochen werden). | |||
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Ausführungsvorschriften können nicht nur schlecht sein, sie können auch schlecht werden – die zur Schulbesuchspflicht haben ihr Verfallsdatum vor drei Jahren überschritten: Am 31. Juli 2019 hätten sie verlängert werden müssen, tatsächlich sind sie seitdem außer Kraft. Das besonders problematische daran: Punkt 2 regelte die Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen. Mit dem Auslaufen der Vorschrift nahm die Verwaltung bei der Schuljahresplanung keine Rücksicht mehr auf die Feiertage der großen Weltreligionen, Abi-Prüfungstermine wurden auf das jüdische Pessach gelegt, Befreiungen nicht genehmigt. Aufgefallen war die Lücke in der vergangenen Woche dem CDU-Abgeordneten Timur Husein, der süffisant anmerkte: „Das haben ein paar SPD-Schulsenatorinnen wohl übersehen.“ Vom Checkpoint dazu befragt, kündigte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch an, eine neue Ausführungsvorschrift noch in dieser Woche zu unterzeichnen, damit die Termine fürs kommende Schuljahr entsprechend geplant werden können. Für alle unmittelbar Beteiligten (v.a. Eltern sowie Lehrer- und Schülerschaft) ist das eine große Erleichterung – damit endet eine dreijährige Zeit der Rechtsunsicherheit und Willkürentscheidungen. | |||
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Am dringend benötigten Wohnungsbau fürs Wahlvolk scheitert die Bundesregierung, aber in eigener Sache geht‘s prächtig voran: Kanzler Olaf Scholz baut sein Amt für 777 Millionen aus und residiert dann in der größten Regierungszentrale der Welt. Aber auch Innenministerin Nancy Faeser bekommt einen Erweiterungsbau und damit mehr Platz, ebenso wie Umweltministerin Steffi Lemke, Familienministerin Lisa Paus, Außenministerin Annalena Bearbock (hier wird neuerdings sogar nachts an neuen Büros gearbeitet, wo es früher Wohnungen gab), Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, außerdem die eine oder andere weitere Bundesbehörde. Im krassen Gegensatz zum Raumhunger der Regierung steht die gespenstische Ruhe auf vielen Fluren der Ministerien: Hunderte meist leerstehende, per Türschild fest zugeordnete Einzelbüros reihen sich aneinander, die reservierten Parkplätze sind oft verwaist. Die Ursache dafür sind nach Checkpoint-Recherchen außergewöhnlich großzügige Regelungen zum mobilen Arbeiten der Arbeitszeit, die vor allem auf mittlerer Beamtenebene stark genutzt werden. Eine Checkpoint-Umfrage bei allen Ministerien offenbart das ganze Ausmaß der geregelten Amtsabwesenheit („Homeoffice“). Die Bandbreite reicht von 40 bis 70% mobiles Arbeiten, in Ausnahmefällen sogar bis zu 100%. Nur ein ganz besonderes Amt gab keine konkrete Auskunft – ein Zufall dürfte das nicht sein. Alle Angaben zum Anteil des mobilen Arbeitens in allen Ministerien einschließlich der zeitlichen Abgrenzung (z.B. wöchentlich/monatlich) sowie Sonderregelungen und Ausnahmefälle im Einzelnen finden Sie heute in der Checkpoint-Vollversion, die Sie mit einem T-Plus-Abo lesen können. Das Abo ermöglicht Ihnen auch den vollen Zugriff auf alle „Plus“-Inhalte auf tagesspiegel.de, auf alle Inhalte der Website tagesspiegel.checkpoint.de sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen und Verlosungen. Sie können unser Tagesspiegel-Plus-Abo sowie unsere erweiterten Abo-Angebote mit dem neuen Tagesspiegel (E-Paper/Print) jetzt einen Monat lang kostenlos testen. Zur Anmeldung geht es hier. | |||
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Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten ist heute in vielen Branchen und Verwaltungen eine Selbstverständlichkeit, auch wir beim Tagesspiegel haben eine entsprechende Dienstvereinbarung. Selbstverständlichsollte es inzwischen aber auch sein, dass nicht alle Büros und Arbeitsplätze für die individuelle Nutzung freigehalten werden und über die Hälfte der Zeit leer stehen. In der Privatwirtschaft kommen längst moderne Raumbuchungstools zum Einsatz, die auch eine effektive Einzelbüronutzung möglich machen – und insgesamt Platz sparen. Dass die Bundesregierung dagegen das berufslebenslange Recht auf die private Topfpflanze am immer selben Einzelplatz unangetastet lässt, zugleich aber einen massiven und teuren Ausbau der Ministerien betreibt, offenbart eine anmaßende Überheblichkeit auf Kosten der Allgemeinheit. Auf ein Regierungsmitglied trifft das in diesem Zusammenhang allerdings nicht zu: Christian Lindner hat die Pläne für einen Erweiterungsbau des Finanzministeriums gestoppt. Er will prüfen lassen, ob stattdessen auf dem Postblock-Areal (Leipziger Straße / Wilhelmstraße) Wohnungen gebaut werden können. | |||
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Sie erinnern sich an die Durchsuchung und Beschlagnahme von Akten beim Rechtsanwalt Marcel Templin im Zusammenhang mit dem Wahlprüfungsverfahren (CP v. 24.2.)? Da gibt’s heute Neuigkeiten. Die Vorgeschichte: Ludgera Selting, Präsidentin des Landesverfassungsgerichts, war mit Mitarbeitern des Wahlbeschwerdeführers Marcel Luthe aneinandergeraten, überstand aber einen Befangenheitsantrag. Später stellte sich heraus, dass die Gerichtspräsidentin dazu falsche Angaben gemacht hatte. Kurz nach der Wahl klingelte dann das LKA bei Luthes Anwalt Templin und nahm die Akten zum Fall mit. Der Vorwurf: Unerlaubte Weitergabe von Gerichtsunterlagen. Jetzt hat sich die Sache in Luft aufgelöst – nach Checkpoint-Informationen stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach §170 II StGB ein (kein hinreichender Tatverdacht) und wies den Anwalt ausdrücklich auf eine mögliche Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hin. Der Ex-Abgeordnete Luthe hat indes eine Vermutung, was das Ganze sollte: Der Justiz sei es nur darum gegangen, seine Quellen zu erfahren. | |||
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