Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
Handwerkskammer Reutlingen
Handwerk kompakt - Ausgabe 2/2024 vom 25. Januar 2024
© handwerkskammer.de
Ausbildungsbegleitung: Krisen gemeinsam meistern

Schlechte Tage hat jeder. Wenn es aber in der Ausbildung ernsthaft kriselt, wenn die Leistung dauerhaft abfällt und Fehltage sich häufen, kann der Blick von außen wertvoll sein. Azubis und Betriebe in solchen Situationen zu unterstützen, das ist die Idee der Ausbildungsbegleitung.

© allexxandarx/Adobe Stock
Aufbewahrungsfristen: Diese Unterlagen können weg

In vielen Unternehmen startet das neue Jahr mit einer Aufräumaktion. Welche Unterlagen – auf Papier oder in digitaler Form – jetzt entsorgt werden können und welche besser nicht, erfahren Sie hier.

Arrow Zum Beitrag
© peterschreibermedia/Adobe Stock
Neue Musterverträge für Mini- und Midijobs verfügbar

Höhere Entgeltgrenzen für eine geringfügige Beschäftigung, ein höherer Mindestlohn – wir haben die Musterverträge für Mini- und Midijobber an die seit 1. Januar 2024 geltenden Werte angepasst.

Arrow Zum Beitrag
Förderung zum Heizungsaustausch: Wichtiges auf einen Blick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Das Bundeswirtschaftsministerium informiert über die wichtigsten Fakten rund um das Förderprogramm. 

Arrow Zur Übersicht
Trinkgeld versteuern: Das gilt für Unternehmer und Angestellte

Friseure, Bäckereiverkäufer, Monteure – Trinkgelder sind bei Handwerkern mit Kundenkontakt nicht unüblich. Arbeitnehmer müssen das Trinkgeld in der Regel nicht versteuern – doch es gibt Ausnahmen. Für Unternehmer gelten dagegen andere Regeln.

Arrow Zum Steuertipp
Private Elektrogeräte am Arbeitsplatz: Das gilt rechtlich

Heizlüfter für das kalte Büro, Wasserkocher für die Küche, Radio für die Werkstatt – Arbeitnehmer wollen gelegentlich auch private Elektrogeräte an den Arbeitsplatz mitnehmen. Werden alle Voraussetzungen erfüllt und eingehalten, ist das kein Problem. Das müssen Arbeitgeber davor erledigen und prüfen.

Arrow Zur Übersicht
Handwerk kompakt-Archiv
Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv.
Impressum
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen
Telefon: 07121 2412-0
Telefax: 07121 2412-400
E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de
Internet: www.hwk-reutlingen.de

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte
Präsident Harald Herrmann
Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert
(Anschrift wie oben)

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)
Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer
Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart

Redaktion
Sonja Madeja / Udo Steinort
Telefon: 07121 2412-123
Telefax: 07121 2412-412
E-Mail: presse@hwk-reutlingen.de

Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen.
Datenschutz
Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
Abmelden
Wenn Sie den Handwerk kompakt in Zukunft nicht mehr empfangen wollen, bitte hier klicken.