Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 2/2024 vom 25. Januar 2024 |
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| Neues Beratungsangebot | Ausbildungsbegleitung: Krisen gemeinsam meistern | Schlechte Tage hat jeder. Wenn es aber in der Ausbildung ernsthaft kriselt, wenn die Leistung dauerhaft abfällt und Fehltage sich häufen, kann der Blick von außen wertvoll sein. Azubis und Betriebe in solchen Situationen zu unterstützen, das ist die Idee der Ausbildungsbegleitung. | |
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Büro | Aufbewahrungsfristen: Diese Unterlagen können weg | In vielen Unternehmen startet das neue Jahr mit einer Aufräumaktion. Welche Unterlagen – auf Papier oder in digitaler Form – jetzt entsorgt werden können und welche besser nicht, erfahren Sie hier. | |
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Arbeitsvertrag | Neue Musterverträge für Mini- und Midijobs verfügbar | Höhere Entgeltgrenzen für eine geringfügige Beschäftigung, ein höherer Mindestlohn – wir haben die Musterverträge für Mini- und Midijobber an die seit 1. Januar 2024 geltenden Werte angepasst. | |
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | Förderung zum Heizungsaustausch: Wichtiges auf einen Blick | Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Das Bundeswirtschaftsministerium informiert über die wichtigsten Fakten rund um das Förderprogramm. | |
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| Aktuelle Veranstaltungen und Termine | |
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Trinkgeld versteuern: Das gilt für Unternehmer und Angestellte | Friseure, Bäckereiverkäufer, Monteure – Trinkgelder sind bei Handwerkern mit Kundenkontakt nicht unüblich. Arbeitnehmer müssen das Trinkgeld in der Regel nicht versteuern – doch es gibt Ausnahmen. Für Unternehmer gelten dagegen andere Regeln. | |
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Gefährdungsbeurteilung | Private Elektrogeräte am Arbeitsplatz: Das gilt rechtlich | Heizlüfter für das kalte Büro, Wasserkocher für die Küche, Radio für die Werkstatt – Arbeitnehmer wollen gelegentlich auch private Elektrogeräte an den Arbeitsplatz mitnehmen. Werden alle Voraussetzungen erfüllt und eingehalten, ist das kein Problem. Das müssen Arbeitgeber davor erledigen und prüfen. | |
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| Handwerk kompakt-Archiv | Impressum | Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Telefon: 07121 2412-0 Telefax: 07121 2412-400 E-Mail: handwerk@hwk-reutlingen.de Internet: www.hwk-reutlingen.de
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vertretungsberechtigte Präsident Harald Herrmann Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert (Anschrift wie oben)
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer |
Zuständige Aufsichtsbehörde Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Redaktion Sonja Madeja / Udo Steinort Telefon: 07121 2412-123 Telefax: 07121 2412-412 E-Mail: presse@hwk-reutlingen.de
Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen. |
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