Schadenbusiness für Karosserie- und Lackbetriebe
| Wenn diese Nachricht nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier | | | | 16. Jahrgang, Nr. 48 vom 5. Dezember 2020 |
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| | | | Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren, der Trend zum Abbiege-Assistenten "ab Werk" bei neuen Lkw ist eindeutig. Und das ist gut so! Denn die EU-weite Pflicht zur Einführung von Abbiege-Assistenten ist erst ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neue Fahrzeuge vorgesehen. Eine Nachrüstpflicht ist bislang nicht vorgesehen. Lediglich die Grünen wollen aktuell per Gesetz bestimmen, dass in Zukunft nurmehr Lkw mit Abbiege-Assistent in geschlossene Ortschaften einfahren dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben sie Mitte November zur ersten Beratung in den Bundestag eingebracht. Wie gefährlich indes das Fahren mit einem großen und langen Truck in Städten ist, wissen wir alle nur zu gut. Auch, dass es immer wieder zu schlimmen Unfällen, oftmals mit Todesfolge, kommt, wenn im toten Winkel auf der Beifahrerseite ein Fahrrad, Fußgänger oder eine Mutter mit ihrem Kinderwagen übersehen werden. Hier aber ist klar die Frage zu stellen: Was sind durchschnittlich 1.500 Euro, die heute ein Abbiege-Assistent in der Serie kostet, gegen ein Menschenleben? Noch vor einem Jahr hatte der ADAC Mehrkosten von bis zu 2.650 Euro taxiert. Heute soll sogar die Nachrüstung in den Modellen aller "herkömmlichen Hersteller" möglich sein – ebenfalls für rund 1.500 Euro. Wo also liegt das Problem? Die technischen Möglichkeiten sind da, um Leben zu retten. Und um den Fahrer vor einem lebenslangen Trauma sowie rechtlichen Sanktionen zu bewahren, die auch seine berufliche und soziale Existenz gefährden. Ergangene Gerichtsurteile haben Lkw-Fahrer auch schon mit bis zu 150 Tagessätze à 30 Euro belegt, bereits ab 90 Tagessätzen gelten die Brummi-Lenker als vorbestraft. Die Entwicklung der Abbiege-Assistenten geht rasant weiter. Ab Juni kommenden Jahres will beispielsweise Mercedes-Benz Trucks einen aktiven Assistenten – Active Sideguard Assist (ASGA) – bringen: Er wird dann den Fahrer vor einer Kollision mit einem Hindernis nicht nur warnen, sondern immer dann eingreifen, wenn der Fahrzeuglenker – möglicherweise aufgrund anderer Ablenkungen – nicht reagiert. Dann wird der ASGA eine automatisierte Bremsung einleiten und im Bedarfsfall den Lkw komplett zum Stillstand bringen. Das ist unzweifelhaft der richtige Weg. Und gesetzliche Verpflichtung hin oder her: Wo immer eine Nachrüstung möglich ist, sollte sie erfolgen. Jetzt! Ich wünsche Ihnen einen besinnlichen 2. Advent. Ihr Karsten Thätner CvD AH-Schadenmanager
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