Editorial
Guten Tag Herr Do, aus gutem Grund erinnern derzeit Polizei, Versicherer, Verbnde und viele weitere Vereinigungen, die mit Unfallprvention zu tun haben, an die Folgen von Alkohol am Steuer. Wegen der aktuell nrrischen "fnften" Jahreszeit greifen auch wir das Thema in einer unserer heutigen Meldungen auf.
Denn eins ist sicher: Whrend man vor 30 oder 40 Jahren mit einem Promillegehalt von maximal 0,8 - solange es zu keinem Unfall gekommen war - noch vergleichbar glimpflich bei Polizei, Staatsanwlten und Richtern davon kam, gibt es inzwischen kein Pardon mehr. Nirgendwo - und das angesichts der schlimmen Folgen fr Unfallopfer und deren Angehrigen auch zurecht!
Fr Fhrerscheinanfnger gilt bis zum 21. Lebensjahr lngst ein totales Alkoholverbot. Aber auch bei Erwachsenen greift der Strafrahmen extrem frh und kann bereits bei 0,3 Promille zum Fhrerscheinentzug fhren.
In die Mitverantwortung knnen selbst Beifahrer genommen werden. Und alkoholisiert mit dem Rad fahren, kann genauso die Fahrerlaubnis frs Auto kosten. MPU, Regresse von Haftpflichtversicherern sowie komplette Leistungsverweigerung beim Kaskoschaden: An einer launigen Fahrt nach einem feucht-frhlichen Abend hngt schnell die komplette Existenz nicht nur des Fahrers, sondern auch seiner gesamten Familie.
Ich wnsche Ihnen allen von Herzen frhliche Karnevals- und Faschingstage. Planen Sie aber bitte von Anfang an auch Ihre Heimreise mit ein und nehmen Sie sich ein paar Groschen fr ein Taxi mit. Das ist allemal billiger als ein Stress mit Gericht und Versicherern!
Ihr
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