Die Landesregierung hat die Antragsfrist für den Tilgungszuschuss Corona II bis 31. März 2022 verlängert. Dies hilft stark betroffenen Schaustellern und Marktkaufleuten, der Veranstaltungs- und Eventbranche, dem Taxi- und Mietwagengewerbe sowie Dienstleistern des Sports, der Unterhaltung und Erholung. |