Baden-Württemberg.de: Der Newsletter der Landesregierung vom 2. Juni 2020
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Fakten

Falschnachrichten und Verschwörungsmythen machen auch in Zeiten des Coronavirus keine Pause. Das gefährdet im schlimmsten Fall Menschenleben. Daher haben wir wichtige Antworten und Hilfestellungen zum Erkennen von Falschnachrichten zusammengestellt.

AKTUELLE MELDUNGEN
Kunst und Kultur
Theatervorstellungen, Konzerte und Kinoaufführungen mit weniger als 100 Besuchern sind ab dem 1. Juni wieder erlaubt. Dies gilt unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
 
Elektromobilität
Die Förderlinie „Elektrisch durchstarten“ des Verkehrsministeriums geht in die zweite Runde. Junge Menschen in ländlichen Regionen können die Anträge für einen Landeszuschuss zum E-Roller, E-Kraftrad oder Pedelec ab sofort bei der landeseigenen L-Bank einreichen.
 
Coronavirus
Am Dienstag gab es in Baden-Württemberg weitere 18 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 34.787. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle stieg um zwei auf insgesamt 1.760 an.
 
Energie
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch im Land ist der ersten Abschätzung für 2019 zufolge auf einem neuen Höchststand.
 
Digitalisierung
Für das Finale des 19. eGoverment-Wettbewerbs sind drei Projekte aus Baden-Württemberg nominiert. Der Wettbewerb ist ein Gradmesser der Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung. Es treten die Städte Heilbronn und Herrenberg sowie das Digitalisierungsministerium an.
 
Coronavirus
Die Polizei Baden-Württemberg hat über das Pfingstwochenende die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrolliert. Im Vergleich der zurückliegenden Wochenenden ist die Zahl der festgestellten Verstöße weiter rückläufig. Zugleich wurden zum Start der Pfingstferien landesweit nur wenige Staukilometer registriert.
 
Coronavirus
Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit beziehungsweise der Jugendsozialarbeit können ab 2. Juni unter bestimmten Voraussetzungen wieder durchgeführt werden. Maximal 15 Personen dürfen an Veranstaltungen teilnehmen.
 
Coronavirus
Ab 29. Mai dürfen Freizeitparks in Baden-Württemberg unter Auflagen wieder öffnen. Jeder Betreiber muss ein eigenes Hygienekonzept ausarbeiten. Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.
WEITERE MELDUNGEN
 
 
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Verantwortlich für den Inhalt: Uwe Sattler, Referat Online-Kommunikation, Internet