Die Landesregierung hat die Antragsfrist der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II bis 30. Juni 2021 verlängert. Damit erhalten die durch die Corona-Pandemie besonders getroffenen Betriebe des Gastgewerbes mehr Zeit, individuell und bedarfsgerecht die richtige Förderung zu wählen. |