Schulen, die derzeit Microsoft-Produkte nutzen, wird deren Nutzung durch den Landesdatenschutzbeauftragten nicht pauschal untersagt bis eine datenschutzkonforme Gesamtlösung gefunden ist. Der nun eingeschlagene Weg stellt die Möglichkeit für digitalen Unterricht an den Schulen auch zukünftig sicher. |