Für das Jahr 2022 gibt es Neuerungen im Steuerrecht: So wird neben dem Grundfreibetrag und dem Unterhaltsfreibetrag auch die Freigrenze für geldwerte Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angehoben. Die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants und Gaststätten bleibt auf sieben Prozent gesenkt. Zudem beginnt die Umsetzung der Grundsteuerreform.
Für den Ausbau von Behinderteneinrichtungen und weitere Inklusionsvorhaben standen 2021 insgesamt rund 17,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Landeshaushalt und aus der sogenannten Ausgleichsabgabe.
Um mehr Jugendliche für die betriebliche Ausbildung zu begeistern, fördert das Wirtschaftsministerium neun innovative Projekte zur Digitalisierung der beruflichen Orientierung und der überbetrieblichen Ausbildung mit einer Million Euro.
Sogar die Feuerwehr greift bei Großeinsätzen oder Katastrophenfällen auf die Geodaten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung zurück. Digitale Landkarten und Luftaufnahmen werden dort speziell für die Feuerwehr aufbereitet.
Die Wiedervermietungsprämie des Landes geht in die Verlängerung: Städte und Gemeinden erhalten auch weiterhin eine Prämie, wenn sie dabei mithelfen, dass leerstehende Wohnungen wieder vermietet werden
Die baden-württembergischen Gerichte erhalten massive Verstärkung zur Bewältigung der Diesel-Klagewelle. Landesweit werden 40 neue Stellen, davon 27 für Richterinnen und Richter, geschaffen.
Für die Kontrolle der 3G-Regeln im Nahverkehr stellt das Verkehrsministerium bis zu sechs Millionen Euro bereit. Damit unterstützt das Land die Verkehrsunternehmen bei der Finanzierung von externen Sicherheitskräften in Bus und Bahn.
Am Dienstag gab es in Baden-Württemberg weitere 6.071 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 61 weitere COVID-19-Todesfälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 210,5. Es gilt die Alarmstufe II.