Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen.
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen.
Anlässlich der zusätzlichen Einschränkungen aufgrund des Infektionsgeschehens kündigte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut eine erneut konsequente Unterstützung der Unternehmen und Beschäftigten an. Sie legte einen Acht-Punkte-Plan zu erforderlichen Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe vor.
Aus Sicht von Wissenschaftministerin Theresia Bauer ermöglichen die neuen Corona-Maßnahmen sichere Kulturerlebnisse trotz hoher Infektionszahlen. Kulturveranstaltungen können mit der 2G-plus-Regel und Kapazitätsbeschränkungen weiterhin stattfinden.
Das Staatsministerium hat ein Gutachten zu einer möglichen allgemeinen COVID-19-Impfpflicht erstellen lassen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre.
Erstmalig nach sechsmonatiger Pause hat die Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ unter Leitung von Staatsminister Dr. Florian Stegmann wieder getagt. Die Lenkungsgruppe hat sich in den ersten Corona-Wellen sehr bewährt.
Die Realisierung des Projekts Innovationspark Künstliche Intelligenz in Heilbronn kann starten. Mit dem Innovationspark Künstliche Intelligenz will das Land einen spürbaren konjunkturellen Impuls zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie geben. Geschwindigkeit spielt eine zentrale Rolle.
Die Innenminister der Länder stellten die Beschlüsse der Herbstkonferenz 2021 in Stuttgart vor. Diese befassten sich unter anderem mit den Themen Hass und Hetze, dem Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern und Cybersicherheit.
Am Montag gab es in Baden-Württemberg weitere 4.533 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus und 60 weitere COVID-19-Todesfälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 516,7. Es gilt die Alarmstufe II.