Die Maske darf in Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche auch in der Warnstufe abgenommen werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Darauf hat sich der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Prof. Uwe Lahl, in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und der Club-Branche geeinigt. |