„Auch wenn wir ein erstes Zeichen der Hoffnung sehen, haben wir noch eine lange Strecke vor uns“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einer Fernsehansprache. Er sei voller Zuversicht, dass man bald gemeinsam auf diese schwere Zeit zurückblicken wird und sagt: „Es war gut, dass wir durchgehalten haben.“
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, den 10. April 2020.
Das Coronavirus breitet sich auch in Baden-Württemberg aus. Bisher gibt es im Land 22.298 bestätigte Fälle mit positivem Testergebnis und 564 Todesfälle.
Die Soforthilfen des Bundes wurden in das Förderprogramm des Landes aufgenommen. Neben den Kammern unterstützt jetzt auch die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei der Antragstellung auf Soforthilfe.
Nach Ostern wird entschieden, ob ab dem 20. April ein stufenweiser Wiedereinstieg an den Schulen möglich ist und wie dieser gestaltet werden könnte. Die Schulen sollen ausreichend Zeit zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs erhalten.
Die Regeln der Corona-Verordnung sind notwendig, um Menschenleben zu retten. Deshalb müssen sie auch an den Feiertagen rund um Ostern unbedingt beachtet werden. Innenminister Thomas Strobl appelliert an die Menschen im Land, die Regeln einzuhalten.
Seit dem 18. März 2020 sind im Land die Werkstätten für behinderte Menschen geschlossen. Auf Initiative der Landesregierung fordern die Länder den Bund auf, die Werkstattlöhne der betroffenen Beschäftigten auch in diesen schwierigen Zeiten zu sichern.