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Fachbereiche
 
 
 
 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) über wichtige Neuerungen im Bereich Pflanzenschutzmittel betreffend Wirkstoff- und Mengenmeldung, Versuche und Amtsbestätigungen informieren:

 
 
 
 
Pflanzenschutzmittel
 
 
 
 
Wirkstoff- und Pflanzenschutzmittelmengenmeldung
 

Für die Wirkstoff- und Pflanzenschutzmittel-Mengenmeldung des Jahres 2022 wurden neue elektronische Meldeformulare sowie umfassende Informationen zu den Neuerungen bzw. wichtige Ausfüllhinweise auf der BAES-Website veröffentlicht und stehen zum Download zur Verfügung. Die Formulare weisen u.a. neue Funktionalitäten auf, die eine einheitliche Datenübermittlung gewährleisten sollen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldungen in Folge ausschließlich mit den neuen Formularen https://www.baes.gv.at/zulassung/pflanzenschutzmittel/mengen-meldung durchzuführen sind. Bei etwaigen Fragen stehen wir Ihnen unter der Mailadresse psm-mengenmeldung@baes.gv.at gerne zur Verfügung.

 
 
 
 
Versuche zu Forschungs- und Entwicklungszwecken
 

Bei Versuchen zu Forschungs- und Entwicklungszwecken gem. Artikel 54 Verordnung (EG) 1107/2009 sind die auf der BAES-Website veröffentlichten Leitlinien zu beachten sowie die aktuellen Formulare  https://www.baes.gv.at/zulassung/pflanzenschutzmittel/versuche zu verwenden.

 
 
 
 
Neue funktionale Mailbox für Amtsbestätigungen
 

Anträge und Anfragen zu Amtsbestätigungen sind an die neu eingerichtete Mailadresse psm-amtsbestaetigung@baes.gv.at zu senden.