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Fachbereiche
 
 
 
 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir informieren Sie seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) zu Neuerungen bei den Vermarktungsnormen, neuen Untersuchungsanforderungen bei gentechnikfreiem Saatgut sowie den aktuellen Formularen für die Meldung von Pflanzenschutzmittelwirkstoff- und Mengenmeldungen.

 

 

 
 
 
 
Saat & Pflanzgut
 
 
 
 
Gentechnikfreiheit bei Saatgut: Neuer Monitoring-Bericht und neue Untersuchungsanforderungen
 

Die Untersuchungsanforderungen an Saatgut hinsichtlich neuer gv-Events wurden angepasst. In der Saatgutproduktion 2025 eingesetzte Mais-Elternpartien und die daraus produzierten Saatgutpartien müssen entsprechend den auf der BAES-Website angeführten Bestimmungen untersucht worden sein. Der neue GVO-Monitoringbericht zur Vermeidung von GVO-Verunreinigungen in der österreichischen Saatgutproduktion ist veröffentlicht.

 

 
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Pflanzenschutzmittel
 
 
 
 
Pflanzenschutzmittel: Wirkstoff- und Mengenmeldung für das Berichtsjahr 2024
 

Für die Meldung von Pflanzenschutzmittelwirkstoff und Mengen wurden die zur Verfügung stehenden Formulare überarbeitet und mit den Zulassungsdaten des Berichtsjahres 2024 aktualisiert. Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Formulare für die Mengen-Meldung. Die Frist für die Übermittlung der Mengen-Meldung beträgt zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. 

 
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Futtermittel
 
 
 
 
"Werwolfsyndrom": Bisher keine Meldungen bezüglich Kauartikeln für Hunde
 

Dem BAES liegen bezüglich verschiedener neurologischer Symptome bei Hunden in vermutetem Zusammenhang mit bestimmten Kauartikeln aus Rinderhaut bisher keine Meldungen in Österreich vor. Beim so genannten "Werwolf-Syndrom" handelt es sich um verschiedene neurologische Symptome bei Hunden, bei welchen der Verdacht eines Zusammenhangs mit der Fütterung von bestimmten Kauartikeln bestand. Derzeit konnte noch keine konkrete Ursache gefunden werden. 

 
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Vermarktungsnormen
 
 
 
 
Autorisierung von Unternehmen im Rahmen der Konformitätskontrollen bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse
 

Das BAES kann als zuständige Behörde Unternehmen die Ermächtigung zur eigenständigen Durchführung von Konformitätskontrollen bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse erteilen. Neben den Voraussetzungen gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2023/2430 müssen alle im Antrag angeführten Mitarbeiter:innen bzw. ermächtigten Personen einen E-Learning-Kurs absolvieren, der eine Wissensüberprüfung vor Ort beinhaltet. Die Autorisierung zur eigenständigen Durchführung von Konformitätskontrollen wird für mindestens ein Jahr erteilt.

 
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Neue EU-Verordnungen über Vermarktungsnormen mit 1.1.2025 in Kraft
 

Für Obst und Gemüse sowie Bananen gelten seit 1.1.2025 neue vereinfachte Regelungen für die Vermarktungsnormen. Die Änderungen betreffen insbesondere die bessere Verbraucherinformation, die Verringerung der Lebensmittelverschwendung und die Anpassungen an die UNECE-Normen.

 
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