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Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits 2019 hatte der EuGH vorgelegt - jetzt hat das BAG unmittelbar aus deutschem Recht eine Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Arbeitszeiterfassung abgeleitet. Das überrumelt nicht nur Unternehmen - sondern auch die Politik, deren Gesetzesreform noch aussteht. Kurios: Die BAG-Entscheidung war ein Erfolg von Arbeitgebern gegen ein Initiativrecht des Betriebsrats. Aber auch manch Arbeitnehmer fürchtet Stechuhr und Ende der Vertrauensarbeitszeit. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!  

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  BAG geht von Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus  
 
 

Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, das die geleistete Arbeitszeit erfassen kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht scheidet ein entsprechendes Initiativrecht des Betriebsrats aus. Denn ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG besteht nur, soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist. Das hat das BAG entschieden.

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  ++Gratis++ Nachweisgesetz: Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag  
 
 

Bei neuen Arbeitsverträgen besteht ab sofort Handlungsbedarf: Das neue Nachweisgesetz ist seit dem 1.8.2022 in Kraft und die neuen Vorgaben sind ab sofort bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu beachten. Doch wie formulieren Sie und Ihre Mandanten die neuen Klauseln ganz konkret? Unsere Autorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Iris Henkel, gibt Ihnen in diesem Download zu allen relevanten neuen Regelungen Musterformulierungen an die Hand, die Sie für Ihre eigenen Verträge und die Ihrer Mandanten nutzen können. Übersichtlich geordnet nach den entsprechenden Nummern des § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz.

Klicken Sie hier und laden Sie jetzt kostenlos die Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag herunter!
 
 
 
 
  Schadensersatz nach häuslichem „Sanierungsunfall“   
 
 

Ein Hauseigentümer, der bei einer Sanierung abgepumptes Wasser unkontrolliert abfließen lässt, muss den Schaden ersetzen, den das Wasser im Keller seines Nachbarn an Wänden und Fußböden hinterlassen hat. Nach dem OLG Oldenburg sind dann auch fiktive Kosten einer Fachfirma ersetzbar, weil ein Schädiger nicht davon profitieren soll, wenn ein Geschädigter einen Schaden selbst beseitigt.

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  Kollision mit Blumenkübel: Kein Schadensersatz für Autofahrer   
 
 

Das Landgericht Koblenz hat die Klage eines Autofahrers abgewiesen, der bei Dunkelheit mit einem zur Verkehrsberuhigung in einer Spielstraße aufgestellten Blumenkübel kollidiert war. Die Stadt haftet demnach nicht für eine vermeintlich unzureichende Kennzeichnung. Nach dem Gericht triffft einen Fahrer, der bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes unbewegtes Hindernis, regelmäßig ein Verschulden.

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  Privatschulkündigung nach Drohungen von Eltern  
 
 

Das OLG Stuttgart hat die Kündigung einer Privatschule nach Drohungen von Eltern wegen Corona-Schutzmaßnahmen bestätigt. Das Gericht betonte, dass die Kündigung nicht erfolgt sei, um einen kritischen Diskurs zu unterbinden, sondern aufgrund des Verhaltens der Eltern u.a. gegenüber den Lehrkräften, das sich auch auf konkrete Drohungen und Unterstellungen erstreckt habe. 

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