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Sehr geehrte Damen und Herren,

das BAG hat mit seinem Grundsatzurteil einen Meilenstein für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern gesetzt. Haben Ihre Mandanten darauf schon reagiert? Arbeitgeber werden sich vermehrt auf Auskunfts-, Nachzahlungs- und Entschädigungsansprüche einstellen müssen - die Erfolgsaussichten für Klagen von betroffenen Frauen sind deutlich gestiegen. Denn ein Standardargument, um Gehaltsunterschiede auf vergleichbaren Positionen zu rechtfertigen, zählt nicht mehr. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Anspruch auf gleichen Lohn: BAG fällt Grundsatzurteil   
 
 

Der Umstand, dass eine Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit ein niedrigeres Grundgehalt erhalten hat als ihr männlicher Kollege, begründet die Vermutung, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt ist. Diese Vermutung kann insbesondere nicht mit der Begründung widerlegt werden, der männliche Kollege habe ein höheres Entgelt ausgehandelt. Das hat das BAG entschieden.

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  ++Gratis++ Nachweisgesetz: Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag  
 
 

Bei neuen Arbeitsverträgen besteht ab sofort Handlungsbedarf: Das neue Nachweisgesetz ist seit dem 1.8.2022 in Kraft und die neuen Vorgaben sind ab sofort bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu beachten. Doch wie formulieren Sie und Ihre Mandanten die neuen Klauseln ganz konkret? Unsere Autorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Iris Henkel, gibt Ihnen in diesem Download zu allen relevanten neuen Regelungen Musterformulierungen an die Hand, die Sie für Ihre eigenen Verträge und die Ihrer Mandanten nutzen können. Übersichtlich geordnet nach den entsprechenden Nummern des § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz.

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  Widerspruchsrecht bei geringfügigem Belehrungsfehler  
 
 

Welche Folgen hat es, wenn Versicherungsnehmer unzureichend über ihr Widerspruchsrecht belehrt werden? Der BGH hat entschieden, dass ein Bereicherungsanspruch nach § 242 BGB ausgeschlossen sein kann, wenn dem Versicherten durch einen geringfügigen Belehrungsfehler nicht die Möglichkeit genommen wurde, das Widerspruchsrecht im Wesentlichen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.

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  Kfz-Rennen: Widersprüchliche Beweiserwägungen zum Vorsatz  
 
 

Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Kleve über ein tödlich geendetes Kraftfahrzeugrennen teilweise aufgehoben. Der BGH monierte die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz abgelehnt hatte. Diese waren demzufolge nicht mit den Erwägungen vereinbar, mit denen das Gericht einen bedingten Gefährdungsvorsatz nach § 315d Abs. 2 StGB begründet hatte.

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  Grundsicherung: Rückzahlung nach Ausbildungsabbruch?  
 
 

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat die Rückforderung von Grundsicherungszahlungen wegen eines Ausbildungsabbruchs abgelehnt. Ein Abbruch der Ausbildung nach mehr als 3 ½ Jahren ist demnach nicht mehr kausal für den Leistungsbezug. Zudem verstößt es nach dem Gericht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn eine solche typische „Jugendsünde“ zu erheblichen Ersatzansprüchen führt.

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