Newsletter für Betriebsräte: BAG: Keine Mitbestimmung bei Verbot privater Handynutzung
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber die private Handynutzung am Arbeitsplatz verbietet. Hierbei handelt es sich um ein mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten der Beschäftigten. Das hat jetzt das BAG klargestellt. Eine weitere wichtige Entscheidung hat das BAG zum Arbeitszeitmodell »Arbeit auf Abruf« gefällt. Vereinbaren Arbeitgeber und Beschäftigte bei »Arbeit auf Abruf« keine wöchentliche Dauer, gilt eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Mehr dazu erfahrt Ihr in dieser Ausgabe.
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Viel Erfolg bei Eurer Arbeit! Herzliche Grüße Leslie Schilling REDAKTION
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Corporate Responsibility Starke Mitbestimmung sichert Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema für Unternehmen – und zunehmend auch für Betriebsräte relevant. Rainer Gröbel, Kanzler der University of Labour in Frankfurt am Main und Mitherausgeber eines aktuell erschienenen Sammelbands zum Thema Corporate Responsibility, über die gleichrangige Bedeutung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit.
| Podcast AiB-Audio Nach der Flut Für viele von uns scheint die Flutkatastrophe vom Juli 2021 bereits weit zurück zu liegen. Doch das gilt mit Sicherheit nicht für die Beschäftigten des Automobilzulieferers ZF Friedrichshafen AG, deren Werk in Ahrweiler innerhalb weniger Stunden fast drei Meter unter Wasser stand.
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Weisungsrecht BAG: Keine Mitbestimmung bei Verbot privater Handynutzung Ein Arbeitgeber kann die private Handynutzung im Job während der Arbeitszeit verbieten, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Eine entsprechende Weisung ist nicht mitbestimmungspflichtig, weil sie das unmittelbare Arbeitsverhalten der Beschäftigten betrifft – so das BAG.
| Arbeitszeit BAG: 20-Stunden-Vermutung für Arbeit auf Abruf Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer »Arbeit auf Abruf« vereinbaren, ohne deren wöchentliche Dauer festzulegen, gilt gesetzlich eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Um davon abzuweichen, sind objektive Anhaltspunkte erforderlich, dass die Parteien bei Vertragsschluss etwas anderes gewollt haben, entschied das BAG.
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Aus »Computer und Arbeit« Entwicklung eines Löschkonzepts Konzepte zur Löschung von personenbezogenen Daten zu erstellen ist ein vielschichtiger Prozess. Jedoch müssen sich auch Betriebsräte dieser Aufgabe stellen. Eine Norm bietet Hilfe und Orientierung. Mehr dazu erfahrt Ihr von Jan Wiznerowicz in der »Computer und Arbeit« 10/2023.
| Aus »Arbeitsrecht im Betrieb« Wie Betriebsräte bei ChatGPT mitbestimmen Die Künstliche Intelligenz (KI) generic pretrained transformer (ChatGPT) ist in den Betrieben angekommen und muss mitbestimmt werden. Betriebsräte sollten hier nicht wegschauen, sondern sich dieser Chance aktiv für ein risikobasiertes Mitbestimmungshandeln stellen. Einen Überblick gibt Jonas Grasy in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 10/2023.
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Rainer Gröbel, Tanja Jacquemin, Norbert Winkeljohann
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| | Mitbestimmte Aufsichtsratsarbeit im nachhaltigen Unternehmen
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| Vom rechtlichen Rahmen über die Mitbestimmungsrechte bis zu den verschiedenen Arbeitszeitformen
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Rainer Gröbel, Tanja Jacquemin, Norbert Winkeljohann
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Corporate Responsibility
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Mitbestimmte Aufsichtsratsarbeit im nachhaltigen Unternehmen
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Ingo Hamm
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Betriebliche Arbeitszeitgestaltung
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Vom rechtlichen Rahmen über die Mitbestimmungsrechte bis zu den verschiedenen Arbeitszeitformen
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